Kontakt
Amt Schlieben
Herzberger Straße 7
04936 Stadt Schlieben
Tel.: +49(0) 3 53 61 3 56 0
Fax.: +49(0) 3 53 61 3 56 30
Email: amt-schlieben@t-online.de
Internet: www.amt-schlieben.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag - 8:00 bis 12:00 und 12:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag - 8:00 bis 12:00 und 12:30 bis 18:00 Uhr
Freitag - 8:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros (inkl. Einwohnermeldeamt und Standesamt):
Montag - 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag - 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag - 8:00 bis 12:00 Uhr
Umgebungskarte:
Elektronischer Verwaltungszugang:
Über die Emailadresse amt-schlieben@t-online.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, elektronisch mit uns in Kontakt zu treten und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/vdg/BJNR274510017.html) versehene Dokumente an uns zu senden. Diese signierten Dokumente in elektronischer Form entwickeln dieselbe Rechtswirkung wie ein unterschriebenes Papierdokument (Schriftform) und können die durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform ersetzen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist.
Jedes an Ihre Email angehängte Dokument ist einzeln zu signieren. Es werden nur Signaturen akzeptiert, welche mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters erstellt wurden. Informationen zu den besonderen technischen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes Brandenburg|Ministerium der Justiz (MdJ) unter www.erv.brandenburg.de.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Microsoft Office (.doc, .docx, .xls, .xlsx)
Portable Document Format (.pdf)
Bildformate (.jpg, .tif, .png)
Bitte achten Sie darauf, dass die Größe Ihrer Email 40 MB nicht überschreitet. Größere Emails können aus technischen Gründen nicht verarbeitet und durch den Email-Server abgelehnt werden.
Es ist unbedingt notwendig, uns den genauen Empfänger Ihrer Nachricht sowie Ihre Postanschrift mitzuteilen, da nicht alle Anfragen elektronisch beantwortet werden können. Alle weiteren Emailadressen des Amtes Schlieben dienen nicht als elektronischer Verwaltungszugang im Sinne von § 2 Abs. 1 E-Government-Gesetz (EGovG).