Wichtige Informationen
23.08.2022
Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
Am 8. Dezember 2022 erproben Bund, Länder und Kommunen ihre Warnsysteme in einer gemeinsamen Übung. Dazu wird um 11 Uhr eine Warnung ausgelöst; um 11:45 Uhr gibt es eine Entwarnung.
Cell Broadcast – Warnung direkt aufs Handy
Beim Warntag wird Cell Broadcast zum ersten Mal getestet. Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Mit keinem anderen Warnmittel können wir mehr Menschen erreichen.
Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Nachricht erhalten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
- Nicht alle Handys können Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Ältere Geräte können dies oft nicht. Sie finden beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) eine Liste mit den empfangsfähigen Geräten.
- Damit Ihr Handy Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann, benötigt es zudem aktuelle Updates. Sonst funktioniert es nicht. Prüfen Sie, ob Sie die aktuellen Updates installiert haben!
- Damit Sie die Nachricht empfangen, muss Ihr Handy am 8. Dezember 2022 eingeschaltet und darf nicht im Flugmodus sein.
Warn-App NINA
Mit der Warn-App NINA, die Sie einfach herunterladen können, erhalten Sie ebenfalls die Warnung und werden auch sonst über Gefahrenlagen informiert.
Am 8. Dezember 2022 wird über viele weitere Wege die Bevölkerung gewarnt, beispielsweise mit Sirenen, im Radio und Fernsehen, in den Zügen der Deutschen Bahn und auf Bahnsteigen.
Weitere Informationen: www.warnung-der-bevoelkerung.de
23.08.2022
Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung
Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.
Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline
Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
- das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
- Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
- Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).
Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.
Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.
Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.
Hintergrund:
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.
ELSTER-Klickanleitung_Einfamilienhaus.pdf
08.07.2022
Information zur Grundsteuerreform – Angaben zu Bodenrichtwerten, Ertragsmesszahlen und weiteren Grundstücksdaten
Aufgrund der vom Finanzamt verschickten Briefe zur Grundsteuerreform erhalten die Abteilungen Liegenschaften und Steuern vermehrt Anrufe von Bürgern, welche nach dem Bodenrichtwert, nach der Ertragsmesszahl oder der Größe ihres Grundstückes fragen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass Sie diese Daten auf folgender Internetseite finden können:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Dort können Sie in der Suchmaske entweder ihre Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück eingeben. Wenn Sie dann mit der linken Maustaste zweimal auf ihr Grundstück klicken, öffnet sich rechts oben ein Feld. In diesem Feld können Sie auf den "Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)" klicken und bekommen dann alle notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück.
Es gibt aber auch vermehrt Anfragen nach dem Baujahr von Gebäuden. Dazu kann weder in der Abteilung Liegenschaften noch im Bauamt Auskunft gegeben werden, da diese Daten nicht vorliegen.
Wenn Sie weiterführende Fragen zur Thematik Grundsteuer haben, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Dort gibt es eine zentrale Stelle, die alle Fragen rund um die Grundsteuer beantwortet. Diese erreichen Sie wie folgt:
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9:00-16:00 Uhr
Fr 9:00-14:00 Uhr
Der virtuelle Assistent des Finanzamtes beantwortet auch ihre Fragen. Diesen finden Sie unter:
https://www.steuerchatbot.de
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31.03.2022
Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit für den Bereich Elbe-Elster und Informationen auf Ukrainisch
Der Geschäftsstellenverbund Elbe-Elster hat den unten beigefügten Arbeitsmarktbericht für den Zeitraum März 2022 veröffentlicht. Des Weiteren finden Sie hier ein Informationsangebot (zweisprachig) für Geflüchtete aus der Ukraine. Darin enthalten ist auch die zentrale Servicenummer der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter der Rufnummer 0911-178 7915 können sich Geflüchtete aus der Ukraine in ukrainischer und russischer Sprache beraten lassen.
220331_Eckwerte_AM_EE_Maerz_2022.pdf
Flyer_EE_Ukrainisch.pdf