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www.amt-schlieben.de | 01.07.2022 23:11 Uhr | |
/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ | |||
Für den 427. Moienmarkt in Schlieben sind folgende Straßensperrungen geplant.
Die Umleitung der B87 erfolgt über die L68 - L681 und L691 (Wehrhain).
Zufahrtsgenehmigungen für die Stadt Schlieben vom 01.07.2022 bis 04.07.2022 erhalten Sie ab dem 01.06.2022 in der Tourist-Information im Drandorfhof, Ritterstraße 8, 04936 Schlieben.
Die Sondergenehmigung berechtigt nicht zum Parken im öffentlichen Verkehrsbereich. Die Regelungen der StVO werden durch diese Genehmigung nicht außer Kraft gesetzt, Verkehrszeichen behalten Gültigkeit. Verstöße werden geahndet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 26.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Jagsal" der Stadt Schlieben einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom März 2022 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Jagsal, Flur 1, Flurstücke 8, 12 (Teilfläche), 13, 14, 16/1 und 93 (Teilfläche) sowie Flur 2, Flurstücke 120/23 (Teilfläche) und 121/23.
Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Jagsal" wird in der Zeit
vom 27.05.2022 bis zum 28.06.2022
im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben, während folgender Zeiten
Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12.30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die ausgelegten Dokumente werden auch hier zur Ansicht zur Verfügung gestellt.
01_Oeffentliche_Bekanntmachung_Entwurf.pdf
02_Beschluss_Entwurf.pdf
03_Entwurf_B-Plan_PV-Jagsal.pdf
04_Begruendung_mit_UB_B-Plan.pdf
05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag.pdf
06_GOP-1_Bestand_Biotoptypen.pdf
07_GOP-2_Zielbiotope_Massnahmen.pdf
08_Umweltbezogene_Stellungnahmen.pdf
KZ-Außenlager Schlieben-Berga – Gedenken der Opfer zum Tag der offenen Tür der Gedenkstätte am
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 "Wohnbebauung in der Bahnhofstraße" in der Gemeinde Kremitzaue/OT Kolochau, bestehend aus Planzeichnung, der Entwurfsbegründung mit den Belangen des Umweltschutzes und der artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung in der Fassung Juli 2019 sowie der Anlage 1 zur Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01/2018 "Wohnbebauung in der Bahnhofstraße" in der Gemeinde Kremitzaue/OT Kolochau mit Festsetzungen zur Ausgleichsmaßnahme für den Lebensraumverlust der Feldlerche in der Fassung Februar 2022 liegen in der Zeit vom 24.03.2022 bis einschließlich 07.04.2022 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags 08:00 - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die ausgelegten Dokumente werden auch hier zur Ansicht zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungsanordnung_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
Oeffentliche_Auslegung_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
Planzeichnung_07_2019_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
Begruendung_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
Begruendung_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf_Anlage_1.pdf
Artenschutz_B_Plan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf_22_07_2019.pdf
Plakat Gedenkfeier
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PVA ehemaliger Technikstützpunkt der LPG Stechau" in 04936 Fichtwald OT Stechau
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer Sitzung am 09.02.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PVA ehemaliger Technikstützpunkt der LPG Stechau" in 04936 Fichtwald OT Stechau einschließlich der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen mit in der Fassung Januar 2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 139 (anteilig), 140 und 260 (vollständig), Flur 2, Gemarkung Stechau mit einer Gesamtfläche von 8.985 m².
Der Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan dargestellte Fläche.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschlossene Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichtes nebst Anlagen in der Fassung Januar 2022, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vom 24.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags, mittwochs, donnerstags: 8:00 Uhr – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr
freitags: 8:00 Uhr – 12:00
Andere Zeiten sind vorher zu vereinbaren.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Bekanntmachung_Oeffentliche_Auslegung.pdf
Beschluss_Entwurf_B-Plan.pdf
00_Deckblatt.pdf
I-1_Uebersichtskarten.pdf
I-2_Luftbild.pdf
I-3_Begruendung_zum_vBP_Entwurf.pdf
I-4_Verfahrensvermerke.pdf
II-1_Planzeichnung.pdf
III_1.00_Umweltbericht_Jan2022.pdf
III_1.1_UWB_Artenschutzfachbeitrag_Jan2022.pdf
III_1.1a_UWB_Artenschutzfachbeitrag_Anlage1_Begehung_Stechau_14092021.pdf
III_1.1b_UWB_Artenschutzfachbeitrag_Anlage1_Uebersichtskarte.pdf
III_1.1c_UWB_Artenschutzfachbeitrag_Anlage2_Massnahmenblatt.pdf
III_1.2_UWB_Anlage2_Artenschutzrechtlicher_Erfassungsbericht.pdf
III_1.3_UWB_Anlage3_Bestandsplan.pdf
III_1.4_UWB_Anlage4_Massnahmeplan_1.pdf
III_1.5_UWB_Anlage5_Massnahmeplan_2.pdf
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und die damit meist verbundenen Zusammenkünfte im privaten oder öffentlichen Raum möchten wir hier noch einmal auf die Einhaltung der befristeten Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg hinweisen. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und befolgen Sie bitte die gebotenen Regeln.
Über folgende Links finden Sie die aktuell geltende Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die dazu beschlossenen Änderungen:
Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (23.11.2021)
Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (14.12.2021)
Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (22.12.2021)
Wir wünschen Ihnen Alles Gute für das Neue Jahr
Ihr Ordnungsamt
Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünschen wir von ganzem Herzen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten und vor allem gesunden Start in das neue Jahr 2022.
Reinhard Claus, Amtsausschussvorsitzender
Andreas Polz, Amtsdirektor
Die Anzahl der teilnehmenden Heimatfreunde war aufgrund der pandemiebedingten Reglungen stark begrenzt, eine rechtzeitige namentliche Anmeldung mit entsprechendem Impfstatus war notwendig. Die Begrüßung und die einführenden Worte übernahmen die Bürgermeisterin von Elsterwerda, Anja Heinrich, und stellvertretend für den Landrat der Erste Beigeordnete Peter Hans.
Im ersten Beitrag „500 Jahre Feuersbrünste und Brandstifter im Schliebener Land“ brachte Dr. Gert Wille mit humorvollen Einlagen die Zuhörer, trotz des ernsten Themas, zum Schmunzeln. Ähnliche Aufmerksamkeit erreichte der nachfolgende Beitrag von Dr. Rainer Ernst zu Gewaltverbrechen in der Geschichte der Region Finsterwalde. Dr. Ernst lobte die wissenschaftliche Aufarbeitung des Jagsaler Franzosenmordes durch den Freundeskreis Zliuuini.
Zum Abschluss berichtete der Herzberger Elektromeister und Heimatforscher Ulf Lehmann über den Einbruch in die Herzberger Sparkasse 1929 aus der Sicht eines Beteiligten und nahm das Publikum mit in die Planung und Ausführung und dem überraschenden Ende dieser misslungenen Straftat.
H. Widmer
Mit diesen und weiteren Fragen startet am 15.11.21 das Beteiligungsverfahren in Elbe-Elster, um die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) gemeinsam fortzuschreiben.
Zum Hintergrund: Die Fortschreibung der bisherigen RES für das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster (Landkreis Elbe-Elster mit Amt Ortrand / OSL) bildet die Grundlage für eine Bewerbung um Aufnahme und zukünftige Förderung im LEADER-Programm in der EU-Förderperiode 2023-2027. Die LAG Elbe-Elster begleitet seit 2008 die Umsetzung der ländlichen Förderung in der Region. Mit der anstehenden Fortschreibung der RES wurde das Büro LOKATION:S Partnerschaft für Standortentwicklung (Berlin) beauftragt.
Bislang bildet die RES aus dem Jahr 2014 die maßgebliche Grundlage für die Unterstützung und Förderung von Projekten zur ländlichen Entwicklung in Elbe-Elster. In ihr wurden die wesentlichen Schwerpunkte der regionalen Entwicklung in drei Handlungsfelder unterteilt: 1. Daseinsvorsorge in einer familienfreundlichen Region, 2. Regionale Wertschöpfung und 3. Nachhaltiges Ressourcenmanagement. Ob diese so weiterhin relevant sind oder ob sich für die nächsten Jahre neue Schwerpunkte stellen, soll mit der Fortschreibung der RES beantwortet werden.
Ein wichtiger Bestandteil der RES-Fortschreibung ist die Beteiligung der Bevölkerung – der echten Expert:innen vor Ort. Dafür wurde eine Online-Beteiligungsplattform aufgesetzt, die über den Verlauf der Fortschreibung informiert und zugleich interaktive Möglichkeiten bietet, um Ideen und Vorschläge zur künftigen Entwicklung der Region einzubringen.
Vom 15.11.2021 bis 14.01.2022 können interessierte Bürger:innen unter https://adhocracy.plus/res-ee/ zu Schwerpunktthemen in virtuellen Diskussionsräumen diskutieren und eigene Ideen für die Zukunft der Region benennen.
Besonders wichtig ist der LAG Elbe-Elster die Beteiligung von Jugendlichen, deren Meinung in Planungsprozessen häufig zu kurz kommt. Sie können in einem separaten „Beteiligungsraum“ eigene Ideen einbringen und gemeinsam dazu diskutieren. Zugleich startet für sie auf der Social-Media-Plattform Instagram eine „Foto Challenge“. Die Jugendlichen sind aufgerufen ihre Lieblingsorte oder auch wahrgenommene Mängel oder Handlungsbedarfe in der Region aus ihrem Blickwinkel in Fotos festzuhalten. Das Projektteam veröffentlicht die Bilder auf dem eigens eingerichteten Instagram-Kanal @zukunftsregion_elbeelster und eine Jury kürt im Anschluss das Gewinnerbild. Einsendeschluss dafür ist der 31.12.2021.
Aus den Ergebnissen der Beteiligung entsteht ein umfassender, vielschichtiger Blick auf den Raum Elbe-Elster mit seinen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Daran anknüpfend werden die strategischen, längerfristigen Entwicklungsziele, die relevanten Handlungsfelder sowie konkrete Schlüsselvorhaben abgeleitet, welche in der kommenden Förderperiode im Gebiet der LAG Elbe-Elster im besonderen Maße umgesetzt werden sollen.
Unter folgendem Link erhalten Sie mehr Informationen zum Beteiligungsverfahren: https://adhocracy.plus/res-ee/
Kontakt Projektteam
Anprechperson: Katharina Knaus
Tel.: 030.49 90 51 80
Mobil: 0178.27 12 37 9
E-Mail: knaus@lokation-s.de
LOKATION:S, Partnerschaft für Standortentwicklung
Sanderstraße 29/30, 12047 Berlin
Kontakt: LAG Elbe-Elster e.V.
Regionalmanagement/Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude / Sindy Schindler
geschaeftsstelle@lag-elbe-elster.de
Grenzstraße 33, 03238 Finsterwalde
Werkstatt-Gespräch über Schliebens Geschichte und Gegenwart
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 den Bebauungsplan "Gewerbebetrieb MONARI Arts", Gartenstraße der Stadt Schlieben/Berga, in der Fassung September 2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
BP_Monari_Arts_Bekanntmachung_Satzung.pdf
BP_Monari_Arts_Bekanntmachungsanordnung_Satzung.pdf
BP_Monari_Arts_Schlieben.pdf
BP_Monari_Arts_Begruendung.pdf
BP_Monari_Arts_Umweltbericht.pdf
BP_Monari_Arts_Begruendung_Bestandsplan_Strom.pdf
BP_Monari_Arts_Anlage_2_Begruendung_Bestandsplan_Telekom.pdf
BP_Monari_Arts_Anlage_1_UB_Biotopkarte.pdf
BP_Monari_Arts_Anlage_2_UB_Artenschutzfachbeitrag.pdf
BP_Monari_Arts_Anlage_3_UB_Waldersatzmassnahme.pdf
Amtsdirektor eröffnet Online-Gespräche über Regionalgeschichtsthemen
„Wir hatten schon im vergangenen Winter und Frühjahr mit Podcasts gute Erfahrungen gemacht“, versichert Stephanie Kammer vom Verlag BücherKammer in Herzberg. „Auch wenn uns der persönliche Kontakt deutlich lieber ist, versuchen wir auf diesem Weg zumindest eine Alternative zu bieten und einen neuen Austausch unter den Geschichtsfreunden anzuregen“, beschreibt die Herzbergerin das Anliegen der nun online stattfindenden Werkstatt-Gespräche, die sie mit Amtsdirektor Andreas Polz eröffnet und Ende kommender Woche ins Netz stellt.
„Wir möchten uns darüber unterhalten, welche neuen Themen und Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Regionalgeschichtsforschung in Schlieben und im gesamten Elsterland nicht in einen Dornröschenschlaf fallen zu lassen. Andreas Polz besitzt viel innere Verbundenheit zum Schliebener Land. Er ist seit dem Tod von Hans-Dieter Lehmann mein Ansprechpartner für Lebusas Geschichte. Darüber hinaus hat er reiches Wissen über Forst-, Natur- und Landesgeschichte. Ich denke, wir können viele interessante Fragen aufwerfen und auch über heikle Kapitel der Geschichte offen reden“, freut sich die Verlegerin auf das erste Werkstattgespräch mit dem Schliebener Amtsoberhaupt.
Der BücherKammer Podcast ist auf den gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify und Co. zu finden. Zusätzlich wird jeder Podcast auf der Webseite des Verlages ab 19.11.21 veröffentlicht. Das Gespräch mit Andreas Polz soll zudem auf der Webseite des Amtes platziert werden.
Text/Bild:BücherKammer
Der Nikolaus gehört altersbedingt, wie der Weihnachtsmann, einer Risikogruppe an. Dennoch gab der Gabengeber mit weißem Raschebart grünes Licht. Er möchte trotz Weihnachtsmarkt-Absage den Schliebener Drandorfhof besuchen und den Kindern des Schliebener Landes Freude schenken.
„Liebe Kinder des Schliebener Landes, bringt bis Freitag, den 03.12.2021, euren geputzten und mit Namen versehenen Stiefel mit Wunschzettel in den Schliebener Drandorfhof (zu den bekannten Öffnungszeiten) und holt diesen am 06.12.2021 mit einer kleinen Überraschung wieder ab.“
Öffnungszeiten Schliebener Drandorfhof:
Mo. - Fr.: 08:00 - 14:30 Uhr
Freitag, den 03.12.: 08:00 - 16:00 Uhr
Montag, den 06.12.: 08:00 - 16:00 Uhr
Die Vorfreude war groß – nach einem Jahr Zwangspause wollte der Schliebener Drandorfhof wieder mit strahlenden Lichtern und wohltuenden Weihnachtsdüften vom 27. – 28.11.2021 zum traditionellen Weihnachtsmarkt einladen.
Aufgrund der sehr angespannten Inzidenzlage im Landkreis Elbe-Elster hat der Kulturausschuss der Stadt Schlieben sich schweren Herzens dazu entschieden, den Schliebener Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende erneut ausfallen zu lassen.
Die Entscheidung ist allen Beteiligten nicht leicht gefallen. Umso größer ist die Vorfreude auf den Schliebener Weihnachtsmarkt 2022, der am ersten Adventswochenende vom 26. – 27.11.2022, stattfinden wird.
Von Dezember 2019 bis Juli 2021 hatten Menschen aus dem Landkreis Elbe-Elster ihre Chance die Verbraucherpolitik der Zukunft mitzugestalten! Sie waren Teil einer Untersuchung im ländlichen Raum, mit der man ergründen wollte, wie sich Verbraucher Beratungen und Informationen zu Alltagsthemen wie z.B. Einkaufen, Wohnen, Reisen, Finanzen, Versicherung in der Zukunft vorstellen.
Hierbei wurde z.B. auch erforscht, wie Informationen und Beratungen in der Zukunft besser und einfacher genutzt werden können? Welche positive Rolle die Digitalisierung bei Verbraucherfragen zukünftig spielen kann, also beziehen dann Bürger möglicherweise Ihre Informationen durch eine App auf dem Smartphone oder wollen sie eine durch künstliche Intelligenz gesteuerte Sprachanwendung zur Beratung nutzen?
Wenn Sie daran interessiert sind, welche Ergebnisse erzielt wurden und welche schlussfolgernden Empfehlungen an die Politik weitergegeben werden, dann nehmen Sie an der digitalen Abschlussveranstaltung der "Experimentierwerkstatt Ländliche Verbraucherpolitik" teil. Sie ist am 23. November 2021 von 12:00 bis 14:00 unter https://schramm-klein.com/abschlussveranstaltung für jedermann zugänglich.
Ende September diesen Jahres begannen die Bauarbeiten zur Errichtung eines Anbaus an die Kita „Rappelkiste“ in Hohenbucko. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für die dringend benötigte Erweiterung und Erneuerung der sanitären Anlagen.
Vorgesehen ist die Schaffung von neuen sanitären Anlagen getrennt für die Bereiche Krippe, Kita und Hort. Weiterhin ist die Errichtung einer barrierefreien Toilette vorgesehen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für das Jahr 2022 geplant.
Die Maßnahme wird anteilig gefördert mit Zuwendungen des Landes Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2017-2020) vom 04. Juli 2017, geändert durch Anordnung vom 23. November 2017 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie mittels einer Bedarfszuweisung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gemäß § 16 Absatz 1 und 3 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Bbg-FAG).
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Amt Schlieben wird in den nächsten 12 Monaten ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept als kommunale Richtschnur und Orientierungspunkt für die Zukunft aufstellen. Seit Juni 2021 ist die Firma Bruckbauer & Hennen GmbH mit der Erstellung beauftragt.
Eine umfangreiche Beteiligung der Akteure vor Ort ist wesentlicher Inhalt bei der Erstellung des Konzeptes.
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Lesen Sie hier mehr dazu ...
Bei der offiziellen Einweihung galt der Dank den Initiatoren sowie allen am Bau Beteiligten. Mit einem kleinen Programm bedankten sich die Kinder mit Ihren Erzieherinnen und brachten damit ihre Freude zum Ausdruck.
Des Weiteren gab es eine zweckgebundene Zuwendung von der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze.
Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten"
Die Vertreter der Volksinitiative "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
Weitere Einzelheiten und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Originalwortlaut der beigefügten Abstimmungsbekanntmachung.
Abstimmungsbekanntmachung.pdf
Antragsformular_Eintragungsschein_VB_Sandpisten_2021.pdf
Unterhaltsame Comedy-Musikshow und traditionelles Kellerstraßenfest am ersten Oktoberwochenende laden nach Schlieben ein.
Nach der langen Zeit der Ruhe wird es auch in der Historischen Wein- und Kellerstadt Schlieben wieder laut. Gleich mehrere Höhepunkte stehen auf einem abwechslungsreichen Kulturprogramm.
Gestartet wird am Samstag, den 02.Oktober 2021, auf dem Schliebener Drandorfhof mit der Kultour-Sommerbühne des Landkreises Elbe-Elster. Eröffnet wird das gesellige Wochenende um 18:00 Uhr mit den Sängern des Männergesangvereins 1836 Schlieben e.V. Anschließend werden die leidenschaftlichen Trommler der „Schlagfertigen“ aus Herzberg ihr umfassendes Repertoire aus einer Vielzahl unterschiedlicher Stilrichtungen und deren Kombinationen – von Jazz über Samba bis hin zu Rock zum Besten bringen. Ab 20:30 Uhr können sich die Besucher auf die Comedy-Musikshow aus Chemnitz „Herr Schmitt und ich“ freuen. Der spontan geplante Themenabend ist einzigartig und auf spielerisch höchstem Niveau. Die zwei treuen Gefährten, werden das Zwerchfell ihres Publikums mit gekonnten Nonsens-Diskussionen und aufmunternder Spiellaune in ständiger Bewegung halten.
Am Sonntag, den 03. Oktober, laden die Stadt Schlieben und der Verein zur Förderung des historischen Weinbaus in Schlieben e. V. zum 28. Kellerstraßenfest in die historische Kellerstraße ein. Unter uralten Linden und Kastanien können die Besucher bei Schliebener Wein und Federweißen einen spätsommerlichen Nachmittag verbringen. Ab 14:00 Uhr werden die Keller Nr. 25, durch den Weinbauverein und Keller Nr. 12, durch die Moie Lydia Radunz & ihr Team geöffnet sein. Um 14:00 Uhr erklingen die Blasinstrumente von den „Kremitz-Musikanten“. Zudem wird es für die kleinen Besucher unterschiedliche Mitmach-Aktionen geben. Die Kita „Fröhliche Kellergeister“ öffnet ihre Türen und rundet mit frischem Kuchen und warmen Waffeln das Fest ab.
Der Eintritt ist an allen Tagen frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Die Maßnahmen werden gemäß Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensqualität von Wäldern) mit Zuwendungen finanziert. Die Zuwendungen setzen sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 „Wohnbebauung in der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau sowie der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 "Wohnbebauung in der Bahnhofstraße" in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 „Wohnbebauung in der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 „Wohnbebauung in der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau gefasst.
Das Plangebiet betrifft den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01/2018 „Wohnbebauung in der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau sowie das Flurstück 69, Flur 6, Gemarkung Kolochau (ehemaliges Bahnhofsgelände) sowie eine Teilfläche des Flurstücks 88, Flur 6, Gemarkung Kolochau (kommunales Wegeflurstück). Es umfasst das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 „Wohnbebauung in der Bahnhofstraße“ in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau ist zunächst die Schaffung von Wohnrecht im ehemaligen Bahnhofsgebäude zuzüglichen eines privaten Hausgartens im westlichen Bereich des Flurstücks 69, Flur 6, Gemarkung Kolochau. Über das kommunale Wegeflurstück 88, Flur 6, Gemarkung Kolochau soll das ehemalige Bahnhofsgebäude erschlossen werden. Auf der anderen Seite soll im östlichen Bereich des Flurstücks 69, Flur 6, Gemarkung Kolochau eine zusätzliche Fläche für Wohnbebauung zuzüglich privatem Hausgarten entstehen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, liegen die Vorentwurfsunterlagen bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Zeit
vom 23.09.2021 bis einschließlich 24.10.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags 08:00 - 12.00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags 08:00 - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzusehen.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich (auch per Mail) oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
01_Bekanntmachung_Auslegung_Vorentwurf.pdf
02_Informationspflichten_bei_der_Oeffentlichkeitsbeteiligung_BauGB_-_Mustervorlage_BRB.pdf
03_Begruendung_BPlan_1_Aend_Wohnbebauung_in_der_Bahnhofstrasse_Vorentwurf.pdf
04_Planzeichnung_BPlan_1_Aend_Wohnbebauung_in_der_Bahnhofstrasse_Vorentwurf.pdf
05_Artenschutz_B_Plan_Kolochau_22_07_2019.pdf
06_Archaeologische_Sondierung.pdf
Daneben wird die Bodenschätzung für eine Reihe von nichtsteuerlichen Zwecken herangezogen.
Zuständig für die Bodenschätzung ist die Finanzverwaltung.
Zur praktischen Durchführung wird an jedem Finanzamt ein Schätzungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus dem Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) des Finanzamtes als Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Bodenschätzern (eBS) als Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes zusammen.
Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Calau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung durch
ehrenamtliche Bodenschätzer*innen
Aufgaben:
Anforderungen:
Bei Interesse melden Sie sich bitte während der Sprechzeiten im Finanzamt Calau telefonisch unter 03541 83102 bei ALS Herrn Kositzke.
Bebauungsplan "Anbau Amtsgebäude" Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 24.08.2021 den Bebauungsplan "Anbau Amtsgebäude" Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in der Fassung Juli 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung mit den Belangen des Umweltschutzes in der Fassung Juli 2021 sowie die artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung in der Fassung August 2020 gebilligt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß 5 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ab dem 16.09.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags 08:00 - 12.00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags 08:00 - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich stehen Ihnen die entsprechenden Unterlagen auch unten beigefügt zur Einsicht zur Verfügung. Weitere Informationen zur Bekanntmachung und den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie den beigefügten Dokumenten.
00_Bekanntmachungsanordnung_Bebauungsplan.pdf
01_Bekanntmachung_Bebauungsplan.pdf
02_Satzung_Juli_2021.pdf
03_Beschluss_Satzungsbeschluss.pdf
04_Abwaegungsbeschluss_B-Plan.pdf
05_Artenschutz_Schlieben_B_Plan_Anbau_Amtsgebaeude_17_08_2020.pdf
06_Begruendung_mit_Umweltbericht.pdf
Am Samstagabend konnte bei Diskoklängen das Tanzbein geschwungen werden. Der Sonntag hielt ein buntes Programm bereit, bei dem für alle etwas dabei war. Die Berstetaler Blasmusikanten begannen am Vormittag mit einem zünftigen Frühschoppen das Programm.
Am Nachmittag begeisterten die „Flippers Doubel 2.0“ mit ihrer Musik und die Kinder der KITA „Kinderland am Park „ Lebusa mit ihrem Bändertanz die Zuschauer.
Vom Zauberer Hans Günter Pittelkow ließen sich die Besucher verzaubern und in eine super Stimmung bringen. Für die kleineren Gäste war die Hüpfburg ein Anziehungspunkt.
Wer wollte konnte sich bei Mühlenführungen zur Geschichte der Mühle informieren und sich erklären lassen wie aus Korn Mehl gemahlen wird.
Im Anschluss waren alle sich einig: Wir hatten wieder ein sehr schönes 675-jähriges Ortsjubiläum beim Mühlen- und Dorffest 2021 in Lebusa.
Mühlenverein
Gemeinde Lebusa
Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Maßnahme M 08 (Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern) finanziert. Die Zuwendung dieses Vorhabens (MB III Vorbeugung von Waldschäden - Instandsetzung von Wegen und Neuanlage einer Löschwasserentnahmestelle) setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Der Ausbau ist wie folgt geplant: Die Wege werden profiliert. Im Anschluss daran wird eine Tragschicht aus Betonrecyclingmaterial eingebaut. Als Deckschicht kommt Natursteinmaterial zum Tragen. Mit den ersten Wegen wurde bereits begonnen. Ziel der Fertigstellung aller Wege ist der 05.10.2021.
Die Maßnahmen werden gemäß Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensqualität von Wäldern) mit Zuwendungen finanziert. Die Zuwendungen setzen sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschlossene Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage“ Nr. 01/2020 Dahmer Straße in 04936 Lebusa wurde durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 16.06.2021, AZ: 63-00718-21-53, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ab dem 22.07.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr
dienstags 08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachung.pdf
Bekanntmachungsanordnung.pdf
00_vbBP_Lebusa_Satzung_022021.pdf
01_Teil_I_II_Begruendung_vbBP_Lebusa_Satzung_022021.pdf
Umweltbericht.pdf
Zusammenfassende_Erklaerung_vbBP_Lebusa.pdf
Mit den neuen Postkarten vom Schliebener Land und von der Historischen Wein- und Kellerstadt Schlieben wieder Lust bekommen, einen handschriftlichen Gruß aus der Heimat zu versenden.
Im digitalen Zeitalter wird das Schreiben von Postkarten zu einer aussterbenden Kunstform – lassen sich doch Grüße schnell über WhatsApp verschicken oder Fotos auf Soziale Medien posten. Das Amt Schlieben will mit frischeren Bildern und einem modernen Design die vermutlich altmodisch wirkende Postkarte neues Leben einhauchen und zum Versenden von Grüßen per Post animieren.
Erhältlich sind eine Postkarte vom Schliebener Land mit verschiedenen Motiven des Amtsgebietes und zwei Postkarten der Historischen Wein- und Kellerstadt Schlieben – dabei wird eine Postkarte komplett der Kellerstraße gewidmet. Auf dieser Karte sind alle 34 Kellertüren der Kellerstraße abgebildet und wer dieses Stückchen Schlieben für die eigenen vier Wände möchte, dem sei verraten, dass dieses Kellerstraßen-Motiv ab sofort auch als Poster erhältlich ist.
Egal, für welches Motiv sich die Postkartenschreiber entscheiden: Bei dem Empfänger werden die Grüße aus dem Schliebener Land sicher für Freude beim Blick in den Briefkasten sorgen.
Erhältlich sind die Postkarten in folgenden Einrichtungen:
Tourist-Information Schliebener Land | Drandorfhof | Ritterstraße 8 | 04936 Schlieben
Linden-Apotheke | Lindenstraße 3 | 04936 Schlieben
Alpaca-Island | Dorfstraße 46 | 04936 Hohenbucko
Seminarhaus Seeblick | Zur Blaue 29 | 04936 Lebusa OT Körba
In einem ungedämmten und einem gedämmten Häuschen stand je ein Behälter mit 180 Liter Wasser gefüllt, das auf -19°C eingefroren wurde. Um der Wein- und Kellerstadt Schlieben gerecht zu werden, wurde im Keller Nr. 10 ein dritter identischer Eisblock platziert. Vor über 400 Jahren wurde auch dieser Keller zur Lagerung von Eis genutzt. Schon damals wurden die Kellertüren geschlossen gehalten. Genau dieser Zustand wurde auch heute simuliert und ein zwischenzeitliches Betreten des Kellers war nicht möglich. Mit Hilfe des Internets wurde das Abschmelzen dieses Keller-Eisblockes für jeden im Drandorfhof auf einem Bildschirm übertragen.
Die Eisblockwette wurde am Montag, dem 28. Juni 2021 um 11:00 durch den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus Herrn Knut Deutscher und den Kreishandwerksmeister Jürgen Mahl gestartet.
Umrahmt von einer Handwerkerausstellung und täglich wechselnden Veranstaltungen zu Themen wie E-Mobilität, Energieberatung und Baufinanzierung, einer Fachveranstaltung zum 3D-Druck im Bauwesen sowie einer Buchvorstellung vom Freundeskreis Zliuuini konnte jeder seinen Tipp vor Ort oder auch im Internet abgeben. Geschätzt werden sollte die Differenz des Schmelzwassers von den 2 Eisblöcken auf dem Drandorfhof.
Die Schliebener Bürgermeisterin Cornelia Schülzchen und der CDU-Bundestagskandidat Knut Abraham aus Dubro lüfteten das Geheimnis. Durch Auswiegen der verbliebenen Eisblöcke wurde ein Unterschied von 68 kg ermittelt. Unter den 103 abgegebenen Schätzungen wurden die Besten prämiert. Für die Gewinner standen z. B. Gutscheine für E-Bike-Wochenenden und Gebäudethermografien sowie Energieberatungen aber auch ein Regionaler Warenkorb bereit.
Mit dieser Aktion sollte gemeinsam mit den im Amt Schlieben ansässigen Handwerkern über verschiedenste Mittel, Möglichkeiten und Referenzen ferner auch Ambitionen in Sachen Klimaschutz informiert werden.
Elster-TV Beitrag zur Eröffnung der Eisblockwette
Elster-TV Beitrag zur Auflösung der Eisblockwette
Hollywoodschaukeln für den Körbaer Teich gesucht
Um die neue Idylle rund um den Teich genießen zu können, werden Hollywoodschaukeln gesucht. Egal ob leicht defekte Schaukeln, Schaukeln ohne Gestell, Hängesessel oder –matten – alles was zum Verweilen einlädt, wird gerne entgegengenommen.
Haben Sie das Kult-Möbelstück Hollywoodschaukel bei sich zu Hause ungenutzt stehen und möchten es kostenlos zur Nutzung an den Körbaer Teich abgeben? Melden Sie sich gerne bei der Tourist-Information Schliebener Land, Ritterstraße 8, 04936 Schlieben, Tel. 035361 81699 oder per Mail an kultur@amt-schlieben.de
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans „Gewerbebetrieb MONARI Arts“, Gartenstraße der Stadt Schlieben/Berga, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Mai 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Schlieben, Flur 5, Teil aus Flurstück 142 (s. Übersichtsplan).
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit vom 29.07.2021 bis einschließlich 30.08.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
dienstags 08:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr
freitags 08:00 – 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Bekanntmachung_Auslegung_MONARI.pdf
Beschluss_Entwurf.pdf
00_BP_Monari_Arts_Schlieben.pdf
01_Begruendung.pdf
02_Umweltbericht.pdf
03_Anlage_1_Begruendung_Bestandsplan_Strom.pdf
04_Anlage_1_UB_Biotopkarte.pdf
05_Anlage_2_UB_Artenschutzfachbeitrag.pdf
06_Stellungnahmen_Behoerden.pdf
07_Stellungnahmen_Traeger_oeffentlicher_Belange.pdf
Schliebener Eisblockwette veranschaulicht den Effekt von Gebäudesanierungen
Wie wirksam eigentlich eine sanierte Gebäudehülle ist, soll diese Eisblockwette sichtbar machen. Am Montag, den 28. Juni 2021, sind alle Bürgerinnen und Bürger des Amtes Schlieben sowie alle Interessierten herzlich eingeladen, an der Befüllung der Häuser und dem offiziellen Start der Eisblockwette um 11:00 Uhr auf dem Schliebener Drandorfhof teilzunehmen. Bis Sonntag, den 04. Juli 2021, kann täglich mit gewettet werden, wie hoch am Ende die Differenz des geschmolzenen Wassers beider Häuser ist. Den Teilnehmern, die am besten schätzen, winken energiegeladene Preise.
Das Klimaschutzmanagement des Amtes Schlieben will mithilfe des Experimentes die erstaunliche Wirkung und die Energieeinsparpotenziale von entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen sichtbar machen. Hier kann nicht nur bedeutend Energie eingespart werden, sondern auch der eigene Geldbeutel profitiert davon.
Die Handwerker des Amtes werden über Ihre Leistungen, Referenzen und Ambitionen in Sachen Klimaschutz in einer dauerhaft begleitenden Ausstellung informieren. Täglich wechselnde Firmenpräsentationen und –beratungen, u. a. zu den Themen Energieverbrauch, Baufinanzierung und E-Mobilität runden die Eisblockwette ab. Auf der Internetseite www.dbu.de/@Eisblockwette können Sie Ihren Tipp für die Eisblockwette online abgeben.
Übersicht der Themenwoche
„Im Kollegen-Team tauschten wir uns während den Mittagspausen bereits seit Beginn der Pandemie zu möglichen, noch unentdeckten Ausflugsorten in Elbe-Elster aus. So entstand die Idee, eine MIT-MACH-Kampagne unter dem Hastag #LieblingsorteinElbeElster zu starten.“, erzählt Stephanie Auras-Lehmann, Projektkoordinatorin von Comeback Elbe-Elster. Mit den vielen Corona-Lockdowns sind Heimaturlaub und Tagesausflüge in die ländlichen Regionen gezwungenermaßen noch hipper geworden. Auch in Elbe-Elster bleibt zum einen der Rückkehr- und Zuzugstrend stabil und zum anderen entdecken die Elbe-Elster Bewohner ihre Heimat neu.
„Im Grunde zähle ich zu den klassischen Rückkehrern. Aufgewachsen in Elbe-Elster bin ich nach 14 Jahren Großstadtleben wieder in die alte Heimat zurückgekehrt und betrachte diese nicht nur dank meiner touristischen Tätigkeit inzwischen mit ganz anderen Augen: Zauberhaft historische Innen-städte, die Weite und Vielfalt der Landschaft, beeindruckende kulturelle Schätze und gelebte Regio-nalität in ihren unterschiedlichsten Facetten. Immer wieder entdecke ich neue bezaubernde "Elbe-Elster-Fleckchen", die ganz großes Lieblingsort-Potential haben.", so Susanne Dobs, Geschäftsführe-rin des Tourismusverband Elbe-Elster e.V.
Wer bereits Wurzeln in seiner alten Heimat geschlagen hat oder wen es als Großstadtpflanze ins ländliche Elbe-Elster gezogen hat, ist herzlich eingeladen, sich an der Aktion zu beteiligen. Jede Woche wird dann ein Lieblingsort als Post auf allen Facebook- und Instagram-Kanälen der drei Kampagnenpartner gelüftet. Das Aktionsteam um Susanne Dobs (Tourismusverband Elbe-Elster-Land e.V.), Janine Niederstraßer und Philipp Strelitz (Landkreis Elbe-Elster) sowie Stephanie Auras-Lehmann (Comeback Elbe-Elster) reisten bereits an einen ihrer gemeinsamen Lieblingsorte, der „Grube Gotthold“. Die ehemalige Braunkohlen- und Kiesgrube liegt ca. zwei Kilometer westlich von Hohenleipisch. „Lieblingsorte verbinde ich meist mit Erlebnissen aus der Kindheit und kehre dahin immer wieder zurück. Bei der Grube Gotthold war es anders. Sie war der erste Geheimtipp, den ich nach meinem Umzug in die Kurstadt erradelt habe. Ich liebe hier das wechselvolle Naturgefühl zwi-schen Karibikflair und Sächsischer Schweiz und das Überraschungsmoment, wenn sie hinter den Bäumen auftaucht.", schwärmt Janine Niederstraßer, Marketingkoordinatorin des Landkreises Elbe-Elster.
Die gesuchten Fotos (gern auch als Selfie) sind mit Namen, Ort und der Entstehungsgeschichte bzw. Wegbeschreibung an das Comeback-EE- Team per Mail über info@comeback-ee.de einzureichen.
Der Freundeskreis Zliuuini (Schlieben) stellt in Kürze sein neuestes Buch über historische Flurnamen des Schliebener Landes vor.
Historische Flurnamen sind ein wichtiger Teil unserer Geschichte. Sie sagen viel über das Leben unserer Vorfahren im ländlichen Bereich aus. Flurnamen gelten als eine besondere Art von historischem Gedächtnis.
Für 22 Gemeinden wurden über 1500 Flurnamen ermittelt, je Dorf kartiert, alphabetisch geordnet und tabellarisch dargestellt. Auf dem deutschen Messtischblatt 1:25 000 erfolgte die Darstellung der Lagekoordinaten im Gelände und die inhaltliche Bedeutung der Namen wurde einzeln erforscht und diskutiert. Ausführliche Quellenangaben und fachliche Erläuterungen runden die Arbeit ab. Der Leser ist damit unkompliziert in der Lage, zum Beispiel für seine Gemeinde eigene, weitergehende Forschungen vorzunehmen oder Korrekturen anzubringen. Prinzipiell ist jede Landkarte mit bekanntem Maßstab dafür geeignet. Damit existiert erstmals eine historische Flurnamensammlung des Schliebener Landes, die weit über alles bisher Bekannte hinausgeht. Mit dieser Arbeit soll der Prozess des Vergessens ein wenig aufgehalten werden.
Das Werk umfasst 156 Seiten mit 50 Bildern und 25 Landkarten. Preis: 16,00 €.
Eine Buchpräsentation mit Verkauf findet am Samstag, den 03.07.2021 von 16:00 - 17:30 Uhr im Außenbereich des Schliebener Drandorfhof unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Bedingungen statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt frei.
Der Schriftzug an der neuen KITA lässt erkennen, wer hier demnächst einziehen wird. Das neue Domizil der Kinder direkt an der Hauptstraße ist fast fertig. Im Inneren stehen bereits Möbel, die auf die zukünftigen kleinen Nutzer warten. Im Spielplatzbereich ist der Rodelberg schon erkennbar, Trampoline sind bereits eingebaut und man sieht, wo der Parkplatz entstehen wird.
Die Maßnahme wird anteilig gefördert mit Zuwendungen des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 25.09.2018 - Teilbereich E: Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan Des Weiteren gibt es eine zweckgebundene Zuwendung von der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze.
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Seit dem 1. April 2021 können landwirtschaftliche Museen in Gemeinden und Kleinstädten mit bis zu 30.000 Einwohnern Anträge für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen beim Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) im Rahmen des "Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 – Programmteil Landwirtschaftliche Museen" stellen.
Die Förderung soll den Betrieb und die Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Museen stärken und diese zukunftsfest gestalten. Damit wird ein Beitrag zur kulturellen Teilhabe und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen überall in Deutschland geleistet. Die oft von ehrenamtlichen Strukturen getragenen landwirtschaftlichen Museen vermitteln die Geschichte der Landwirtschaft und zeigen auch, wie rasant sich die Agrarbranche in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat.
Museen in den ländlichen Räumen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, können für investive Maßnahmen, wie beispielsweise den Bauunterhalt und die Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, sowie mediale Ausstattungen gefördert werden. Auch Investitionen für Maßnahmen der Vermittlung, wie die Ausstattung von Räumen zur Durchführung von Gruppenprogrammen, Erstellung von Führungsmaterialien und Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und Diversität sind förderfähig.
Im Amt Schlieben dürfen sich die Gemeinde Lebusa und die Stadt Schlieben im Jahr 2021 jeweils über eine Förderung im Rahmen des "Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 – Programmteil Landwirtschaftliche Museen" freuen. Mit der Förderung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Der Programmteil zur Förderung landwirtschaftlicher Museen des "Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021" wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.dva-soforthilfeprogramm.de.
Gefördert wird das Engagement von Akteuren in den Orten durch Unterstützung kleiner investiver Ein- zelprojekte. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt!
Die Förderhöhe und den Fördersatz sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aufruf-Schreiben der LAG Elbe-Elster.
LAG-EE_7_Aufruf_KLI_2022.pdf
In der Gemeinde Hohenbucko wurde in der Dorfmitte das Dach der Aula neu gedeckt. Der Dachboden wurde gedämmt und das Parkett aufgearbeitet. Für diese Maßnahmen erhielt die Gemeinde eine Förderung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Saal Hohenbucko
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Organisiert wurde das Fest von den Mitgliedern der Elterninitiative Lebusa und vielen freiwilligen Helfern. Ob beim Stange klettern, beim Sack hüpfen, immer war Spaß und gute Laune angesagt.
Besondere Anziehungspunkte waren die Hüpfburg, das Spielmobil und das Kinderschminken, aber auch das Kegeln, welches von den Mitgliedern des KSV Lebusa betreut wurde. Erst wenn alle Stationen abgearbeitet waren. Konnten die Kinder ihre Preise in Empfang nehmen und sich bei Kuchen, Eis und Zuckerwatte, Bratwurst und Pommes stärken.
Wir bedanken uns bei der enviaM und allen weiteren Sponsoren, Kuchenbäckern und Hel-fern, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag ein besonderes Erlebnis für unsere Kinder wurde.
Barbara Köhler
Ortsvorsteherin
Wir haben gehofft, von Woche zu Woche. Aber es bleibt uns keine Wahl. Nach wie vor sind Großveranstaltungen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht erlaubt.
So reihen auch wir uns in die Reihe der Absagen beliebter Heimat- und Volksfeste ein. Auch im Jahr 2021 wird es keinen Moienmarkt geben. Das stimmt uns sehr traurig, immerhin hatten wir anlässlich des 1065. Geburtstages von Schlieben wieder an einen Umzug und andere kleine Besonderheiten gedacht.
So bleibt uns nur, Ihnen allen Gesundheit und Durchhaltevermögen zu wünschen. Wir beobachten weiterhin die Lage und werden gemeinsam mit der Stadt schauen, ob nicht in absehbarer Zeit unter besseren Voraussetzungen die eine oder andere Veranstaltung möglich sein wird. Derzeit steht das aber leider noch in den Sternen.
Bleiben auch Sie optimistisch und merken sich das Wochenende vom 1. bis 3. Juli 2022 vor, denn dann möchten wir gern mit Ihnen wieder unser traditionelles Volksfest feiern, vorausgesetzt, die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Lagen lassen es zu. Bis dahin erinnern wir uns weiter im Amtsblatt an den Moienmarkt in früheren Jahren und werden demnächst auch unsere Moien zu Wort kommen lassen.
Schliebener Moienmarkt und Kulturverein e. V. | Kulturausschuss der Stadt Schlieben |
Am 1. Mai ging der neue „RufBus Schlieben-Schönewalde“ an den Start. Im Rahmen des Programms zur Förderung von innovativen Mobilitätsangeboten im Land Brandenburg (InnoMob) wird der „RufBus Schlieben-Schönewalde“ als gemeinsames Projekt des Landkreises Elbe-Elster in Kooperation mit dem Landkreis Teltow-Fläming sowie den Verkehrsunternehmen VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH und Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH umgesetzt.
Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung führt dazu aus: „Wir wollen die Mobilität in allen Landesteilen sichern, ausbauen und klimafreundlich gestalten. Damit noch mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen, brauchen wir innovative Verkehrssysteme, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Der Rufbus ist gerade in der Fläche eine attraktive Ergänzung des ÖPNV-Angebotes, weil er flexibel und ohne festen Fahrplan genutzt werden kann. Ich freue mich, dass der Rufbus Schlieben-Schönewalde schon kurz nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie InnoMob im Herbst 2020 bewilligt werden konnte. Dieses Vorhaben werden wir bis 2022 mit fast 190.000 Euro unterstützen.“
„Der „RufBus Schlieben-Schönewalde“ ist ein Projekt des Landkreises Elbe-Elster, das wir zusammen mit Partnern für mehr Mobilität bei uns im ländlichen Raum umsetzen,“ erklärt Elbe-Elster-Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. „Dort brauchen wir solche flexiblen und kundenfreundlichen Lösungen. Der RufBus ermöglicht Fahrgästen, zur Wunschzeit und am Wunschort den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Das neue Angebot ergänzt bestehende Linienbusangebote.“
Anruf-Linien-Busse mit fest vorgegebenen Fahrplanzeiten gibt es seit vielen Jahren im Fahrplanangebot im Landkreis Elbe-Elster. Für den „RufBus Schlieben-Schönewalde“ existiert hingegen kein fester Fahrplan. Das neue Angebot kann in der gesamten Betriebszeit Montag – Freitag 5:30 – 21:30 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen 8:30 – 21:30 Uhr, tagsüber mit einer Voranmeldezeit von 60 Minuten, bestellt werden. Für das neue Angebot kommen vorrangig Kleinbusse mit 8 Sitzplätzen zum Einsatz kommen.
„Mit dem neuen, deutlich flexibleren Angebot wollen wir den ÖPNV in unserer ländlich geprägten Region besser auf die Bedürfnisse der Fahrgäste abstimmen,“ erläutert Holger Dehnert, Geschäftsführer der VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH. „Bisher mit dem ÖPNV aus dem Landkreis Elbe-Elster nicht gut erreichbare Ziele wie die Städte Dahme und Jüterbog werden jetzt auf direktem Weg mit attraktiven Reisezeiten erreicht.“
So können Fahrgäste den RufBus zum Beispiel als Zubringer zum Bahnhof Jüterbog bestellen, um von dort per Bahn weiter nach Berlin, Leipzig oder Potsdam weiterzufahren. Oder der RufBus wird passend zum Arzttermin oder für die Heimfahrt nach dem Fußballtraining bestellt. Auch Einkaufen in Dahme ist jetzt mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wieder möglich. In Schlieben gibt es Busanschlüsse nach Herzberg (Elster) und Doberlug-Kirchhain, in Dahme besteht Anschluss zum Bus Richtung Luckau.
Die Bestellung des RufBusses ist sowohl telefonisch als auch online möglich. Eine Webapp steht unter vmee.de/rufbusapp extra für die Buchung des neuen RufBus Schlieben-Schönewalde zur Verfügung. Die telefonische Bestellung kann bei der Mobilitätszentrale Elbe-Elster / Oberspreewald-Lausitz unter Telefon 03531/6500-10 (Montag – Freitag 5:30 Uhr- 18:30 Uhr außer Wochenfeiertage) aufgegeben werden.
Der Start des neuen Angebots verlief erfolgreich. Die neuen technischen Systeme laufen einwandfrei. In der Mobilitätszentrale gab es zahlreiche Nachfragen nach dem neuen RufBus. Bereits in den ersten Tagen war der RufBus mehrmals am Tag im Einsatz zwischen Schlieben, Dahme, Schönewalde und Jüterbog. (VMEE)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 27.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Anbau Amtsgebäude“ Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, bestehend aus Planzeichnung und der Entwurfsbegründung mit den Belangen des Umweltschutzes, Stand April 2021 sowie die artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung, Stand August 2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Anbau an das Amtsgebäude schaffen.
Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, der Entwurfsbegründung mit den Belangen des Umweltschutzes, Stand April 2021 sowie die artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung, Stand August 2020, und die nach Einschätzung der Stadt Schlieben wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 27.05.2021 bis 30.06.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienstzeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Oeffentliche_Auslegung_Anbau_Amt.pdf
Beschluss_Entwurf_B-Plan_Anbau_Amt.pdf
Uebersichtsplan_Lageplan_Anbau_Amt.pdf
Planzeichnung_Stand_042021_Anbau_Amt.pdf
Begruendung_beschleunigtes_Verfahren_Stand_042021_Anbau_Amt.pdf
Artenschutz_Schlieben_B_Plan_Stand_08_2020_Anbau_Amt.pdf
Umweltbezogene_Informationen_Teil_I_Anbau_Amt.pdf
Umweltbezogene_Informationen_Teil_II_Anbau_Amt.pdf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.04.2021 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung auf dem Flurstück 549 und Teilbereichen der Flurstücke 90/5 sowie 552 der Flur 3 in der Gemarkung Lebusa (s. Übersichtsplan).
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, liegen die Vorentwurfsunterlagen mit Begründung der Bebauungsplanaufstellung, Fassung April 2021 in der Zeit vom 27.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienstzeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Bekanntmachung_Auslegung_Vorentwurf_Wohnbebauung_Klein_Ende.pdf
Erlaeuterungen_Wohnbebauung_Klein_Ende.pdf
Uebersichtsplan_Wohnbebauung_Klein_Ende.pdf
Innenbereichsgrenze_Wohnbebauung_Klein_Ende.pdf
Nun bietet die Bibliothek einen kreativen und gemütlichen Rückzugsort und Treffpunkt mit moderner sowie technischer Ausstattung für alle Leser/innen der Region.
Na, neugierig geworden? Dann schau doch mal vorbei und überzeuge Dich selbst!
Vote bis zum 30.04.2021 für Schlieben und mit etwas Glück findet unsere Stadt ihren Platz auf der exklusiven Lausitz-Edition des wohl berühmtesten Brettspiels der Welt.
Infos und Abstimmung unter: www.lausitz-spiele.de
Auch wenn Corona noch nicht überwunden ist und das letzte Jahr für alle Kulturschaffenden ein herber Einschnitt war, haben Sie sich entschieden eine neue Ausstellung auf die Beine zu stellen. Die Ausstellung wird nach den zu dem Zeitpunkt geltenden Corona-Bestimmungen zugänglich sein, d. h. Voranmeldung, Maskenpflicht und Anwesenheitsliste. Was erwartet die Besucher bei der Eröffnung am 2. Mai in Kolochau? Was wird diesmal anders sein?
In der Tat: Corona hat die Kulturszene, wie aber auch alle anderen Bereiche, mehr oder weniger stark in Mitleidenschaft gezogen. Ich halte übrigens nichts davon, darüber zu debattieren, welche Teile der Gesellschaft nun mehr betroffen sind oder nicht – es kommt vielmehr für alle darauf an, jetzt den Silberstreifen am Horizont zu ergreifen und herbeizuziehen. Und mein Beitrag dazu ist die Idee, den herkömmlichen Modus einer Eröffnung zu verändern. Es wird am 2. Mai, wenn die Eröffnung möglich ist, ohnehin kein gedrängtes Beisammenstehen und keine Eröffnungsrede geben, sondern die Galerie wird von 11 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet sein und jeder der vorangemeldet (Anmeldung: klieart@gmx.de) kommt, kann zu jedem Zeitpunkt eine individuelle Audioführung durch die Ausstellung bekommen. Ich habe dazu extra eine Webseite für das Smartphone gestaltet, auf der man zu allen Ausstellungsteilen Erläuterungen abrufen kann. Die Webseite kann per QR-Code aufgerufen werden, aber auch in der Ausstellung gibt es an jedem Ort die Möglichkeit direkt den Audio-Guide per QR-Code zu scannen.
Funktioniert das mit jedem Smartphone?
Bei den meisten Smartphones ist ein QR-Scanner vorinstalliert, wenn nicht kann man sich im Appstore mit ein paar Klicks so ein Miniprogramm kostenlos installieren. So ein QR-Scanner ist ja auch sonst nützlich. In vielen Bereichen ist er schon üblich, nicht zuletzt soll der neue Corona-Impfausweis über QR-Code funktionieren.
Und wenn ich kein Smartphone besitze?
Es funktioniert auch mit einem Tablet, aber natürlich wird der Text auch in gedruckter Form vorliegen.
Welchen inhaltlichen Schwerpunkt setzen Sie in der neuen Ausstellung? Hat „UND SO UNENDLICH WEITER“ etwas mit Corona zu tun?
Ja, das hat mich auch schon der eine oder andere gefragt, weil er das Gefühl hat, Corona geht ewig weiter. Aber die Ausstellung hat nichts mit Corona zu tun. Corona beherrscht unser Leben schon genug, da muss ich nicht auch noch eine Ausstellung darüber machen. Es geht mir diesmal um drei Dinge, die schon im Untertitel angesprochen werden:
Die Betrachtung – also das Sehen, das ohne das Denken nicht möglich ist. Wenn wir eine Sache anschauen, sie betrachten, denken wir ja über sie nach. Das sagt schon die Redewendung „in Betracht ziehen“, was meint, über eine Sache nachzudenken.
Das Betrachten mit Hilfe der Augen funktioniert über Bilder, die wir uns machen, die wir zeigen, benutzen und denen wir tagtäglich ausgeliefert sind. Der alltäglichen Bilderflut gegenüber passt der Begriff „Betrachtung“ eigentlich gar nicht, denn Betrachtung setzt eine gewisse Muße und Unabhängigkeit voraus.
Wenn wir schließlich darüber nachdenken, welcher Art die Bilder sind, wo und wie wir sie sehen und wer sie uns zeigt, dann nehmen wir das Medium in den Blick. Ich meine damit nicht in erster Linie die heute vielgescholtenen „Medien“, die uns trotz ihrer Vielfalt negativ beeinflussen und prägen, wie manche meinen. Da ist vielleicht gelegentlich etwas dran, aber dem aufgeklärten Zeitgenossen ist das sicher lieber als staatliche Medienkontrolle. Es geht mir vielmehr um die Tatsache und das Bewusstsein darüber, dass das Medium, also spezieller das Bild, weniger mit der konkreten Wirklichkeit zu tun hat als man glaubt. Ich denke, dass wir unsere Wahrnehmung von dieser Verwechslung, die sich immer wieder einschleicht, ein Stück weit befreien können.
Also, sie wollen anregen, die Welt mit andere Augen zu sehen?
Vielleicht nicht mit anderen Augen, aber ich kann doch mal über das „Sehen und Verstehen“ nachdenken, und nicht nur darüber, ob meine Brille noch scharf genug ist. Im übertragenen Sinne sind wir alle Brillenträger. Der Philosoph Ludwig Wittgenstein hat das sehr prägnant formuliert: „Gewisses am Sehen kommt uns rätselhaft vor, weil uns das ganze Sehen nicht rätselhaft genug vorkommt.“
Worin besteht denn Ihrer Meinung nach das Rätsel des Sehens?
Ich frage mich zum Beispiel heute immer mehr, wohin uns die Bilder und Filmclips führen, die wir täglich oft nonstop auf den Displays unserer Smartphones konsumieren. Führen sie in die Klarheit eines unbegrenzten, autonomen Wissens oder illustrieren sie nur die Undurchsichtigkeit der digitalen Prozesse, die mit Hilfe von Algorithmen allgegenwärtig unser Leben bestimmen wollen?
Ergänzung vom 14.04.2021:
Wider aller Erwartungen ist es im Landkreis Elbe-Elster bisher nicht gelungen, die Inzidenz auf unter Hundert zu drücken, so dass das Kultur– und Kunstleben auch im Mai des 2. Coronajahres zu leiden hat. Infolge der neuen, zu erwartenden bundeseinheitlich geltenden Bestimmungen wurde bereits der „Tag des offenen Ateliers“ am 2.5.2021 „vorsorglich“ gestrichen. Hans-Peter Klie kann sein Haus zur Ausstellungseröffnung demnach nur im 1+1 – Besuchsmodus öffnen. Das heißt, alle Besucher können in die Ausstellung nur als vorangemeldeter Privatbesuch kommen. Herr Klie vergibt nach persönlicher Mail- oder Telefonnmeldung schnellstmöglich halbstündige Termine nach Wunsch zwischen 11 und 18 Uhr. Die Regelung 1+1 wird bis zu einer Änderung der Coronalage für alle folgenden Besuche der Ausstellung gelten.
Mail: klieart@gmx.de | Tel.: 0163 970 2657
Wichtig: Eine FFP2 – Maske ist erforderlich und ein Smartphone mit QR-Code-Scanner benötigen Sie, um die Audioführung abrufen zu können. Die Audioführung liegt aber auch in gedruckter Form vor. Sie können bei Bedarf vor Ort einen Corona-Selbsttest durchführen, bevor Sie die Ausstellung besuchen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.02.2021 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Schlieben, Flur 5, Teil aus Flurstück 142 (s. Übersichtsplan). Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, liegt der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, Fassung März 2021 in der Zeit vom 25.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienstzeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Bekanntmachung_Auslegung_Vorentwurf_MONARI_Arts.pdf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.03.2021 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu schaffen. Die gesamte Liegenschaft soll als PVA genutzt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Aufstellungsbeschluss_PVA.pdf
Uebersichtsplan_PVA.pdf
Lageplan_PVA.PDF
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat in ihrer Sitzung am 02.03.2021 nachfolgende Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage“ Nr. 01/2020 Dahmer Straße in 04936 Lebusa gefasst.
Durchfuehrungsvertrag.pdf
Abwaegungsbeschluss_Krumpholz.pdf
Satzungsbeschluss_Krumpholz.pdf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung eines Eigenheimes“ Am Mühlberg 7 in 04936 Schlieben beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Den von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschlossenen Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung mit den Belangen des Umweltschutzes, Stand Februar 2021 nebst der artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung, Stand November 2020 finden Sie hier beigefügt.
Die genannten Unterlagen liegen vom 25.03.2021 bis 30.04.2021 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Text der Bekanntmachung.
Schlieben, 17.02.2021
gez. Polz
Amtsdirektor
Oeffentliche_Auslegung.pdf
Beschluss_Entwurf_B-Plan.pdf
Begruendung_Stand_Februar_2021.pdf
Planzeichnung_Stand_Februar_2021.pdf
Uebersichtsplan_und_Plangebiet.pdf
Potenzialeinschaetzung_Stand_November_2020.pdf
Die Stadtverordmetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 nachfolgenden Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbebetrieb MONARI Arts“, Gartenstraße der Stadt Schlieben/Berga gefasst.
Beschluss_B-Plan_Monari_Arts.pdf
Uebersichtslageplan_B-Plan_Monari_Arts.pdf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Errichtung eines Eigenheimes“ Am Mühlberg 7 in 04936 Schlieben beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben, Nr. 1 vom 22.01.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a und in Anwendung des § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Bei der Anwendung des § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen sowie von der zusammenfassenden Erklärung, abgesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung findet im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben am 16.02.2021, um 19:30 Uhr, im Speiseraum der Grund- und Oberschule „Ernst Legal“ Schlieben , Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben statt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Schlieben, 14.01.2021
gez. Polz
Amtsdirektor
Auf diese Weise werden durch LAND INTAKT Kulturzentren in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt - und so der Erhalt eines lebendigen kulturellen und sozialen Umfeldes in ländlichen Räumen unterstützt. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.
Die Maßnahme "LAND INTAKT - Soforthilfeprogramm Kulturzentren" wird im Rahmen des Förderprogramms "Kultur in ländlichen Räumen" gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Im Amt Schlieben werden mit Mitteln aus dem Projekt "LAND INTAKT - Soforthilfeprogramm Kulturzentren" des Bundesverbands Soziokultur e.V. im Jahr 2019 folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die Stadt Schlieben schmückt sich seit Kurzem mit dem Namenszusatz "Historische Wein- und Kellerstadt". Aus diesem Grund wurden die Ortsschilder an den Zufahrtsstraßen des Ortsteils Schlieben am 01.10.2020 ausgetauscht. Aufgrund einiger Nachfragen zum Verbleib der demontierten Schilder hat sich die Stadt Schlieben dazu entschlossen, diese an Interessenten zu veräußern und den Erlös einem guten Zweck zuzuführen.
Es werden nun 6 "alte" Ortsschilder meistbietend versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30,00 €. Die 6 höchsten per E-Mail an amt-schlieben@t-online.de oder per Brief abgegebenen Gebote erhalten je ein Schild. Ihr Gebot sollte den Betrag, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten enthalten. Die Abgabe eines Gebots ist verbindlich und stellt ein Kaufangebot dar.
Gebote werden bis zum 30.10.2020, 12:00 Uhr entgegengenommen. Bei gleicher Gebotshöhe für das letzte Schild entscheidet das Los.
Der gesamte Erlös der Aktion geht an den Tierschutzverein Tierhilfe Südbrandenburg e. V. für den Bau eines Tierheims im Landkreis Elbe-Elster. Wir hoffen, damit kurz vor Ablauf des Funding-Zeitraums noch einmal einen guten Beitrag zum Gelingen der Aktion beitragen zu können. Mehr Informationen zum Projekt erhalten Sie im Internet unter www.tierhilfe-südbrandenburg.de.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat in ihrer Sitzung am 06.10.2020 den Ent- wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage" Nr. 01/2020 Dahmer Straße in 04936 Lebusa einschließlich der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung August 2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Neu- bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das gesamte Flurstück 388, Flur 3 der Gemarkung Lebusa mit einer Gesamtfläche von 2.053 m².
Der Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan dargestellte Fläche.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschlossene Entwurf des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung August 2020, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
02.11.2020 bis 04.12.2020
im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einzelheiten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten
Oeffentliche_Auslegung.pdf
Beschluss_Entwurf_B-Plan.pdf
Begruendung.pdf
Planzeichnung.pdf
Lageplan_Krumpholz.pdf
Uebersichtsplan_Krumpholz.pdf
Umweltbericht.pdf
Übersichtsplan 2020
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 den Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Lebusa zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage" Nr. 01/2020 Dahmer Straße, 04936 Lebusa bestätigt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa sowie die Stadt Schlieben Nr. 6 vom 17.06.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung findet im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa am 21.07.2020, um 19.00 Uhr, in der Pension "Lärcheneck", Lärcheneck 11, 04936 Lebusa OT Freileben statt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Polz
Amtsdirektor
Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors gemäß § 58 BbgKVerf im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Lebusa
Aufstellungsbeschluss_Krumpholz.pdf
Lageplan_Krumpholz.pdf
Uebersichtsplan_Krumpholz.pdf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 18.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Anbau Amtsgebäude“ Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben, Nr. 1 vom 22.01.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung findet im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben am 23.06.2020, um 19:30 Uhr, im Speisesaal der Grund- und Oberschule „Ernst Legal“ Schlieben , Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben statt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Polz
Amtsdirektor
Die Maßnahme wird anteilig gefördert mit Zuwendungen des Landes Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 25.09.2018 - Teilbereich E: Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan.
Bei dem ca. 2-stündigem Rundgang sollen vor Ort mit ersten Analysen sichtbare Wärmeverluste an der Gebäudehülle aufgezeigt und Tipps zu eventuellen Energieeinsparungen gegeben werden. Anschließend werden die Aufnahmen in Freileben in der Pension Lärcheneck aufbereitet und präsentiert. Allen teilnehmenden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern werden die Aufnahmen, sowie bei Bedarf auch weitere Informationen rund um die Gebäudemodernisierung kostenfrei ausgehändigt.
Alle weiteren Interessierten rund um das Thema Energieeinsparung und häuslicher Wärmeschutz sind am 26. Februar 2020 um 15:30 vor dem Saal in Lebusa zum Thermografie-Rundgang herzlich willkommen.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, das Klimaschutzmanagement des Landkreises Elbe-Elster sowie des Amtes Schlieben sind die Veranstalter und freuen sich über Ihre Teilnahme.
Das Thema Klimaschutz ist täglich in allen gesellschaftlichen Bereichen und Schichten des Amtes Schlieben präsent. Um hierzu einen öffentlichen und übergreifenden Interessenaustausch zu ermöglichen, wurde ein "Kümmerer-Kreis" gegründet.
Am 28. Oktober 2019 haben sich erstmals interessierte Bürger, amtsansässige Gewerbetreibende und Verantwortungsträger im Amtsgebäude zusammengefunden, um weitere Schritte in Sachen Klimaschutz zu erörtern und gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement des Amtes Schlieben notwendige Handlungsansätze zu erarbeiten.
Hierbei konnte als Einführung und auch zur weiteren thematischen Unterstützung das Klimaschutz- und Energiekonzept des Amtes Schlieben genutzt werden. Es wurden insbesondere die darin vorgeschlagenen Handlungsansätze und Maßnahmen, deren regionale und nachhaltige Ansätze sowie auch deren positive und negative Auswirkungen betrachtet. Trotz der kurzen Einarbeitungszeit des Klimaschutzmanagements konnten bereits Tendenzen aufgezeigt und Empfehlungen vorgestellt sowie deren Umsetzung diskutiert werden. Fokussiert wurden z.B. der "Stromspar-Check" sowie Möglichkeiten eines öffentlichen Spazierganges mit einer Wärmebildkamera.
Beim kostenlosen Stromspar-Check werden der Strom- und Wasserverbrauch Ihres Haushaltes analysiert. Mit Hilfe von Verbrauchsmessungen an elektrischen Geräten und Wasserarmaturen, dem Hinterfragen des Nutzerverhaltens sowie der Überprüfung von Energie- und Wasserkostenabrechnungen können Handlungsempfehlungen gegeben bzw. auch gleich vor Ort umgesetzt werden. Ratsuchende erhalten z.B. kostenfreie LED-Leuchtmittel, abschaltbare Steckdosenleisten und/oder Wasserstrahlregler, die bei Bedarf auch gleich unentgeltlich montiert werden können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Klimaschutzmanager Herrn Krüger oder auch im Internet unter www.stromspar-check.de.
Haben Sie Interesse am Wärmebild-Spaziergang, einer Mitwirkung im Kümmerer-Kreis oder anderen Projekten, dann sind Sie hier richtig: klimaschutz@amt-schlieben.de oder 035361/356-13.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt in ihrer Sitzung am 18.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Anbau Amtsgebäude“ Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben.
Aufstellungsbeschluss.pdf
Lageplan.pdf
Uebersichtsplan.pdf
Auszug_Klarstellungs-_und_Abrundungssatzung.pdf
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 17. Dezember 2019
Die Firma Windpark Buchhain GmbH & Co. KG, Wall 55 in 24103 Kiel beantragt einen Vorbescheid nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zur Klärung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von geplanten fünfzehn Windkraftanlagen (WKA) auf den Grundstücken in 03253 Doberlug-Kirchhain, Gemarkung Buchhain, Flur 1, Flurstück 6, Flur 2, Flurstücke 3, 92, 113, 124 und Flur 3, Flurstück 21 sowie in 04936 Schlieben, Gemarkung Oelsig, Flur 3, Flurstücke 67, 96, 97, Flur 4, Flurstücke 110, 114, 116, 117, 139/58 und 150/89.
Bekanntmachung Vorbescheid
Leitfaden für die Auslegung in Verfahren nach dem BlmSchG
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung eines Eigenheimes“ Am Mühlberg 7 in Schlieben.
Aufstellungsbeschluss_Errichtung_Eigenheim_Muehlberg_7.pdf
Lageplan_Errichtung_Eigenheim_Muehlberg_7.pdf
Uebersichtsplan_Errichtung_Eigenheim_Muehlberg_7.pdf
Auszug_Flaechennutzungsplan_Errichtung_Eigenheim_Muehlberg_7.pdf
Auszug_Landschaftsschutzgebiet_Errichtung_Eigenheim_Muehlberg_7.pdf
Zur zielgerichteten Unterstützung des Klimaschutz- und Energiekonzeptes des Amtes Schlieben, wurde im 1. Halbjahr 2019 die Stelle eines Klimaschutzmanagers, befristet auf 3 Jahre, öffentlich ausgeschrieben. Ab 1. September 2019 wurden die Aufgaben Herrn Holger Krüger übertragen.
Seine Tätigkeit wird vom Bundestag mit einer 90%-igen Projektförderung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative, unter dem Kennzeichen 03K11194, unterstützt. Die Arbeitsschwerpunkte des Schliebener Klimaschutzmanagements für den privaten, gewerblichen und öffentlichen Sektor gliedern sich in die folgenden Bereiche:
Trotz dieser großen Aufgabenvielfalt ist eine themenspezifische Betrachtungs- und Herangehensweise geboten. Hierzu wird ein „Kümmerer-Kreis“ initiiert, der die Arbeit des Klimaschutzmanagers zielgerichtet lenken und befördern soll. Seine Zusammensetzung muss somit allen Bereichen und Aufgaben gerecht werden. Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit, dann sind Sie hier richtig:
klimaschutz@amt-schlieben.de oder 035361/356-13.
Begruendung_BPlan_Kolochau_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
Planzeichnung_07_2019_Entwurf.pdf
Artenschutz_B_Plan_Kolochau_22_07_2019.pdf
Vielseitig, einzigartig und liebenswert - so wie das Schliebener Land ist, so präsentiert es sich auch in seiner neuen Broschüre. Auf 32 Seiten zeigt das Magazin die verschiedensten Facetten des Amtsgebietes.
Sehenswert sind viele Kirchen, Dörfer und einmalige Bauwerke, genießenswert selbstverständlich der Schliebener Wein, der in einer der nördlichsten Weinbaugebiete Deutschlands gedeiht. Die aktive Region lockt mit verschiedensten Vereinen und vielen naturnahen Ausflugsmöglichkeiten. Veranstaltungstipps finden sich in der Imagebroschüre für Groß und Klein, und erwähnenswert sind auch die Bildungsangebote im Schliebener Land mit sechs Kindertagesstätten, zwei Grundschulen und einer Oberschule sowie einer öffentlichen Schul- und Stadtbilbliothek.
Auch Wissenswertes über die Amtsverwaltung ist in der Broschüre übersichtlich dargestellt. Zudem sind ein Lageplan des Amtsgebietes und ein Stadtplan der Stadt Schlieben dargestellt.
Die Broschüre soll Einheimischen und Gästen zeigen, wie viel Lebens- und Freizeitqualität das Schliebener Land zu bieten hat. Ebenso ist das Magazin mit seinen interessanten Kurzgeschichten, authentischen Bildern sowie allerhand Fakten und Empfehlungen eine optimale Unterstützung zur Planung eines längeren Aufenthalts. Sicherlich finden darin auch Bürgerinnen und Bürger viele neue Geschichten über ihre Heimat.
Diese Erstauflage erschien mit 4.500 Exemplaren. Einen herzlichen Dank gilt allen Vereinen, Institutionen und Unternehmen, die bei der Produktion dieser Imagebroschüre unterstützt haben.
Druckfrisch erhalten Sie heute mit Ihren Amtsnachrichten die neue Imagebroschüre "Schliebener Land".
Möchten Sie Ihrer Familie, Ihren Freunden oder Bekannten auch "Ihr Schliebener Land" vorstellen? Weitere kostenfreie Exemplare erhalten Sie in der Schliebener Tourist-Information, Ritterstraße 8
oder im Bürgerbüro der Amtsverwaltung, Herzberger Straße 7.
Viel Spaß beim Lesen!
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in den Gemeinden des Amtes Schlieben am 26. Mai 2019
Bekanntmachung_Wahlergebnisse_Kommunalwahl_2019.pdf
Hier finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in den Gemeinden des Amtes Schlieben:
Gemeinde Fichtwald
Ehrenamtliche(r) Bürgermeister(in) der Gemeinde Fichtwald
Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald
Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Fichtwald
Gemeinde Hohenbucko
Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hohenbucko
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko
Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Hohenbucko
Gemeinde Kremitzaue
Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Kremitzaue
Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue
Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Kremitzaue
Gemeinde Lebusa
Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Lebusa
Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa
Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Lebusa
Stadt Schlieben
Ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Schlieben
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben
Ortsvorsteher der Ortsteile der Stadt Schlieben
Der Wahlausschuss des Amtes Schlieben hat in seiner Sitzung am 22. März 2019 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen im Amtsgebiet Schlieben am 26. Mai 2019 entschieden. Die komplette Bekanntmachung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Bekanntmachung Wahlvorschläge.pdf
Interessengemeinschaft "Historisches Feld" Kolochau erhält Elbe-Elster-Kulturpreis 2017
Für dieses große Engagement erhielt die Interessengemeinschaft "Historisches Feld" Kolochau den Elbe-Elster-Kulturpreis 2017 in der Kategorie Heimatpflege. Werner Enigk und Klaus Bastian nahmen als Vertreter der Interessengemeinschaft den Preis von Landrat Christian Heinrich-Jaschinski bei der feierlichen Übergabe am 23.02.2018 im Herzberger Bürgerzentrum entgegen. Seit 20 Jahren verleiht der Landkreis Elbe-Elster jährlich seinen Kulturpreis in mehreren Kategorien.
In der Laudatio ist zu hören, dass sich im Sommer 2000 in Kolochau ein erst kleiner und dann schnell größer werdender Kreis an interessierten Bewohnern aller Altersgruppen fand, um sich der Pflege dörflicher Traditionen und vor allem der Bewahrung und Weitergabe landwirtschaftlichen Kulturguts zu widmen. Geräte und Maschinen für die Feldbestellung, Ernte und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten wurden gesammelt, repariert und betriebsfähig gemacht. Dabei stand immer im Vordergrund, das spezifische Wissen und die Fertigkeiten an die nächste Generation weiterzugegeben.
Zuerst wurde eine alte Scheune angemietet, um die Geräte unterzubringen, und die Jeßnigker Agrar GmbH stellte der Interessengemeinschaft ein brach liegendes Feld an der B 87 zur Verfügung. So konnte bereits im Juli 2001 das erste Garbenfest gefeiert werden.
2004 überließ die Gemeinde der Interessengemeinschaft die Ruine des Herrenhauses und das umliegende Gelände. In unzähligen Stunden wurde von nun an dort gewerkelt und gebaut. Links und rechts des Herrenhauses werden regelmäßig zwei Felder bewirtschaftet, auf denen man im Wechsel Getreide und Kartoffeln anbaut. Seit sechs Jahren ist zum Garbenfest im Juli ein zweites Fest im Oktober hinzugekommen: Das Kürbisfest, das mittlerweile über 1.000 Besucher nach Kolochau lockt. Lebendige Landwirtschaft mitten im Dorf ist in Kolochau eine Selbstverständlichkeit nachbarschaftlichen Gemeinwesens, gepflegt von Jung und Alt in gemeinsamer Arbeit.
Das Herrenhaus wurde weiter mit Leben gefüllt. Die Treppe wurde begehbar gemacht, die fehlende Dielung wieder eingebaut, Fenster und Türen eingesetzt und dem Haus somit erneut ein Gesicht gegeben. Auch beheizbare Öfen gehören dazu, und der Schornstein qualmt wieder. Das Haus lebt dank der zahlreichen Helfer, die schon am frühen Morgen Hand anlegen. Es ist ein Miteinander der älteren und der jüngeren Bürger, die nicht selten auch aktiv im Jugendklub, dem Karnevalsverein, dem Sportverein oder der Freiwilligen Feuerwehr sind. Die zahlreichen Zimmer des Hauses sind gefüllt mit Kulturgütern aus dem Alltag der Dorfbevölkerung. An offenen Sonntagen sind Besucher herzlich eingeladen, das Dorfmuseum zu besichtigen.
Das Amt Schlieben hat auf der Grundlage der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" einen Förderantrag, zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für das Amt Schlieben, gestellt.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 4.11.2016, Förderkennzeichen: 03K04788, wurde die Maßnahme bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2017 und endet am 28.02.2018.
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung wurde die Tilia GmbH aus Leipzig beauftragt, ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für unser Amt zu erarbeiten.
Das KEK soll sich dabei an den Energiestrategien der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Brandenburg orientieren und Handlungsgrundlage zur Erreichung folgender Oberziele werden: