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www.amt-schlieben.de | 30.03.2023 01:55 Uhr | |
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Zum 31.12.2023 endet die fünfjährige Amtszeit der gewählten ehrenamtlichen RichterInnen (SchöffInnen). Da die SchöffInnen bei der Urteilsfindung der Strafgerichte mitwirken, handelt es sich beim Schöffenamt um ein besonderes Ehrenamt.
Es wird aus der Stadt Schlieben eine Schöffin oder ein Schöffe benötigt. Die amtsangehöri-gen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa müssen aufgrund der Ein-wohnerzahl keine SchöffInnen vorschlagen, sind jedoch ebenfalls dazu berechtigt.
Ablauf:
Die Stadt Schlieben muss, die Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa können rechtzeitig die Vorschlagslisten für die SchöffInnen aufstellen. Für diese Vorschlags-listen werden KandidatInnen gesucht, die zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind. Die Vorschlagsliste der Stadt Schlieben muss mindestens die doppelte Anzahl der Personen, mit-hin 2 Personen enthalten. Die Vertretungen der amtsangehörigen Gemeinden entscheiden in ihren jeweiligen Gremien über die Vorschlagsliste. Diese Liste wird im Anschluss eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen zu ermöglichen. Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet das Amt Schlieben die Vorschlagsliste an das zuständi-ge Amtsgericht weiter. Der Schöffenausschuss des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda wählt aus den Bewerbern im Zeitraum vom 16. August 2023 bis 08. Oktober 2023 die benötigte Schöffenzahl aus. Wer zur Schöffin/ zum Schöffen gewählt wurde, erhält zum Ende des Jah-res 2023 eine Benachrichtigung vom Amtsgericht.
Voraussetzungen:
Die Ausübung des Schöffenamtes ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Dement-sprechend sind in die Vorschlagslisten nicht aufzunehmen:
Grundsätzlich sollten Sie einige persönliche Fähigkeiten für dieses Amt mitbringen:
Bewerbungsverfahren:
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis spätestens zum 15. April 2023 beim
Amt Schlieben
Herrn Müller
Zimmer 206, Obergeschoss
Herzberger Straße 7
04936 Schlieben.
Die Bewerbung muss enthalten:
Bei Fragen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 035361/356-12 oder per e-Mail unter a.mueller@amt-schlieben.de zur Verfügung.
Schlieben, 15. Februar 2023
Polz
Amtsdirektor
Bewerbungvordruck_Jugendschoeffen.pdf
Bewerbungvordruck_Erwachsenenschoeffen.pdf
Wir weisen darauf hin, dass durch die vom Landkreis Elbe Elster beauftragte Sanierung / Modernisierung des Radweges noch nicht abgeschlossen ist. Asphalt- und Bankettarbeiten fehlen noch.
Die Tätigkeiten können erst bei entsprechender Witterung aus- und fortgeführt werden. Auf Grund der Verkehrssicherungspflicht der bauausführenden Firma bleibt der Radweg für den Durchgangsverkehr bis auf weiteres gesperrt. Wir verweisen darauf, dass unbefugtes Begehen und Befahren der Baustelle strafbar ist. Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Grundstückseigentümer / Waldbesitzer werden gebeten auf eine Benutzung des Weges im aktuellen baulichen Zustand zu verzichten.
Ansprechpartner beim LK EE ist Herr Oelschläger, Tel. 03535/462646
Ansprechpartner Fa. Ezel ist Herr Dr. Wimmler, Tel. 03421/740725
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 19.12.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung "Wohnbebauung Hauptstraße in Polzen" zur Einbeziehung der Flurstücke 329 der Flur 2 und 25, 35 der Flur 4 in der Gemarkung Polzen in den Innenbereich, in der Fassung Dezember 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen wird.
Der Planentwurf und die Begründung liegen in der Zeit
vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023
im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags, mittwochs, donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags: 8:00 Uhr - 12:00
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung öffentlich aus.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Die ausgelegten Dokumente finden Sie auch hier zur Ansicht:
00_Bekanntmachungsanordnung_Auslegung_Entwurf_Polzen.pdf
01_Beschlussfassung_Entwurf_Polzen.pdf
02_Ergaenzungssatzung_Hauptstrasse_Polzen.pdf
03_Begruendung_Polzen.pdf
04_Anlage_1_Biotopkarte_Polzen.pdf
05_Anlage_2_ASB_Polzen.pdf
06_Anlage_3_Bestandsplan_Strom.pdf
07_Anlage_4_Bestandsplan_TW-AW.pdf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer Sitzung am 11.01.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PVA ehemaliger Technikstützpunkt der LPG Stechau" in 04936 Fichtwald OT Stechau einschließlich der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen in der Fassung 11/2022 beschlossen und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 139 (anteilig), 140 und 260 (vollständig), Flur 2, Gemarkung Stechau mit einer Gesamtfläche von 8.985 m².
Nach der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 24.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 wurde der 1. Entwurf (Fassung Januar 2022) zunächst hinsichtlich der Festsetzung der Heckenbepflanzung 4A geändert. Dementsprechend wurde die Heckenpflanzungen vom südlichen Bereich des Plangebietes, an den östlichen (4A) und nördlichen Randbereich (5A) des Plangebietes verlagert. Darüber hinaus wird gegenüber dem 1. Entwurf (Fassung Januar 2022) die Schaffung eines Ersatzhabitates und Ersatzversteckes für die Zauneidechse (1ACEF) am südlichen und westlichen Randbereich des Plangebietes sowie die Schaffung eines Lebensraumes für die Zauneidechse (3ACEF) im Böschungsbereich der Feuerwehrzufahrten festgesetzt. Weiterhin umfasst der 2. Entwurf (Fassung 11/2022) die Festsetzung eines Ersatz-Quartiers für die Fransenfledermaus (2ACEF). Außerdem wurde die bebaubare Fläche durch Baugrenzen festgesetzt.
Der Geltungsbereich umfasst die im Lageplan dargestellte Fläche.
Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschlossene 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichtes nebst Anlagen in der Fassung 11/2022, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 26.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023
im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags, mittwochs, donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags: 8:00 Uhr - 12:00
Andere Zeiten sind vorher zu vereinbaren.
Die ausgelegten Dokumente finden Sie auch hier zur Ansicht:
00_Oeffentliche_Auslegung_2ter_Entwurf_PVA_Stechau.pdf
01_Deckblatt_2ter_Entwurf.pdf
02_Teil_I_Vorhabenbezogener_Bebauungsplan.pdf
03_Teil_II_Planzeichnung_2ter_Entwurf.pdf
04_Teil_III_Umweltbericht_Jan2022.pdf
05_Teil_III_Umweltbezogene_Stellungnahmen.pdf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue hat in ihrer Sitzung am 17.10.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 "Wohnbebauung in der Bahnhofstraße" in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau, bestehend aus Planzeichnung, Entwurfsbegründung mit integriertem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung in der Fassung Oktober 2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, liegen der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 "Wohnbebauung in der Bahnhofstraße" in der Gemeinde Kremitzaue / OT Kolochau, bestehend aus
in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
01_Oeffentliche_Auslegung_1_Aenderung_Bahnhofstrasse_Kolochau.pdf
02_Beschlussfassung_oeff_Auslegung_1_Aend_BPlan_Bahnhofstr_Kolochau.pdf
03_Planzeichnung_1_Aenderung_Kolochau_Entwurf_10_2022.pdf
04_Begruendung_BPlan_1_Aend_Wohnbebauung_in_der_Bahnhofstrasse_Entwurf.pdf
05_Artenschutz_B_Plan_Kolochau_22_07_2019.pdf
06_Artenschutz_B_Planaenderung_Kolochau_24_02_2022.pdf
07_Umweltbezogene_Stellungnahmen.pdf
Neues Territorium für unsere Hort- und Dorfkinder
Endlich kicken, was das Zeug hält und dabei sogar mal sehen, ob man das Tor wirklich getroffen hat. Klingt völlig normal, aber mit zwei echten Toren und Seitenlinien für den Einwurf sind unsere Hortkinder nicht mehr so verwirrt, meint David aus der 2. Klasse. Außerdem kann man jetzt richtige Mannschaften bilden und fair gegeneinander Fußball spielen. Auch der erweiterte Spielplatz für unsere Horties nimmt Form an. Kluge Köpfe und fleißige Hände strengen sich mächtig an, dass unsere HoKiBoGI (HohenbuckoerKinderBolzGemeinschaftsInitiative) wahr wird. Allen Beteiligten gilt dafür unser Dank!
Durch das Deutsche Kinderhilfswerk, welches uns mit einer Fördersumme von fast 5.000,- € unterstützten, war die Finanzierung der Fussballtore und Basketballanlage gesichert. Die Kinder konnten nicht schnell genug zu Harken und Werkzeug greifen und den Platz mit Eltern und unseren Hausmeistern bespielbar zu bekommen.
Der Sommer wurde zum Pflanzen der Kräuterhecke um die Sitzgruppe genutzt. Künstlerische Elemente entstanden an den Bildhauertagen und ver-schönern jetzt unseren Erlebnisbereich.
"Jetzt haben wir richtig viel Platz zum Spielen und Toben, das ist cool." sind sich Mädchen und Jungen einig.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau" in 04936 Fichtwald OT Stechau gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.04.2022 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Gebiet in der Gemarkung Stechau, Flur 2, Flurstücke 22/1, 31/1, 34/2, 37, 40/1, 141/23, 142/23, 143/23, 144/34, 145/34, 154/39, 161, 163, 164, 223/25 (jeweils teilweise) sowie Flurstücke 31/2, 34/1, 39/2, 39/3, 39/5, 137/23, 138/23, 139/23, 155/39, 156/39, 157/39, 158/39, 161/39, 162/39, 163/39, 164/40, 165/40, 166/40, 167/40, 168/40, 215/34, 216/34 (jeweils vollständig) entsprechend Übersichtsplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, liegen die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau" in 04936 Fichtwald OT Stechau, Fassung April 2022 in der Zeit
vom 25.08. bis einschließlich 24.09.2022
im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
dienstags 08:00 - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr
freitags 08:00 - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Zusätzlich sind die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzusehen.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Schlieben, den 09.08.2022
gez. Polz
Amtsdirektor
01_Bekanntmachung_Auslegung_Vorentwurf_VBP_PVS_Stechau.pdf
02_Vorentwurf-220812end_VBP_PVS_Stechau.pdf
03_Begr_FB220812end_VBP_PVS_Stechau.pdf
04_Umweltbericht_Vorentwurf_220816__VBP_PVS_Stechau.pdf
Die mit der Ausführung der Arbeiten zur Erneuerung der Langen Straße und des Kreuzungsbereiches am Markt in der Stadt Schlieben beauftragte Matthäi Bauunternehmung GmbH & Co. KG wird am 01.08.2022 mit den Arbeiten am 2. Bauabschnitt, vom bereits fertiggestellten Abschnitt bis Einmündung Bahnhofstraße, beginnen.
Aus diesem Grund ist die Lange Straße ab 01.08.2022 im Bereich der Baustelle für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa hat mit Beschluss Nr. 21.-04./2021 vom 27.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klein Ende" in 04936 Lebusa beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist) schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der umweltrelevanten Aspekte zu äußern. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klein Ende" in 04936 Lebusa im Zeitraum vom 27.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klein Ende" in 04936 Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 549 wird in der Zeit vom 28.07.2022 bis einschließlich 30.08.2022 im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die ausgelegten Dokumente werden auch hier zur Ansicht zur Verfügung gestellt.
01_Bekanntmachungsanordnung_Klein_Ende.pdf
02_Bekanntmachung_Oeffentliche_Auslegung_Klein_Ende.pdf
03_Beschluss_zum_Entwurf_Klein_Ende.pdf
04_Planzeichnung_Juli_2022_Klein_Ende.pdf
05_Begruendung_mit_Umweltbericht_Juli 2022_Klein_Ende.pdf
06_Vorhaben_und_Erschliessungsplan_Klein_Ende.pdf
07_Baugrund_Lebusa_Klein_Ende.pdf
08_Umweltbezogene_Stellungnahmen_Klein_Ende.pdf
09_Artenschutz_VEP_Lebusa_Februar_2022_Klein_Ende.pdf
10_Planen_in_der_Befreiungslage_Klein_Ende.pdf
11_Anlage_1_Planen_in_der_Befreiungslage_Klein_Ende.pdf