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Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung des Staates zur Sicherung eines angemessenen familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für selbstnutzende Wohneigentümer) gewährt. Bezugsberechtigt sind Bürger mit geringem Einkommen.

Wenn Sie Fragen zum Wohngeld haben, einen Antrag auf Wohngeld einreichen möchten oder ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen möchten, sind die Mitarbeiter des Amtes Schlieben für Sie da.

Ausführliche Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg.
Des Weiteren finden Sie dort auch einen Wohngeldrechner, mit dem Sie vorab anhand Ihrer Eingaben selbstständig Ihren Anspuch auf Wohngeld prüfen können. Beachten Sie jedoch, dass das dortige Berechnungsergebnis keinen Anspruch begründet und dass die aus Ihren Angaben errechnete Höhe des Wohngeldes von dem später durch die Wohngeldbehörde ermittelten Anspruch abweichen kann.

Zur Internetseite des MIL.
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