Maerker Amt Schlieben

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Kirchenstrasse Elbe-Elster

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┃ ➜ Herzlich Willkommen

Willkommen im Schliebener Land

Wir heißen Sie auf der Homepage des Amtes Schlieben herzlich willkommen. Die eingestellten Informationen und Links sollen Ihnen einen Überblick über die öffentlichen und privaten Einrichtungen und deren Angebote im Amtsgebiet verschaffen.

Das Amt Schlieben mit Sitz in der Stadt Schlieben ist die Verwaltung für die Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben im Landkreis Elbe-Elster, Land Brandenburg.

 

27.02.2024 | 15:00 Uhr
Wichtige Information!
Unterbrechung der Trinkwasserversorgung im Bereich Stadt Schlieben OT Wehrhain

Wegen kurzfristig erforderlicher Reparaturarbeiten am Trinkwasserleitungsnetz kommt es ab sofort zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung im Bereich der Stadt Schlieben OT Wehrhain. Über die Dauer der Unterbrechung kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

24.03.2022
Streaming-Anbieter Zattoo streamt ukrainische TV-Sender kostenlos

Der Streaming-Anbieter Zattoo hat aus Anlass des Krieges in der Ukraine eine neue Internetseite eingerichtet, über welche Ukrainische TV-Sender kostenlos und ohne Benutzeranmeldung auf Smartphones oder PCs gestreamt werden können.

Die Seite mit dem Streamingplayer erreichen Sie über den folgenden Link: https://zattoo.com/ukraine

 

24.03.2022
Flyer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zum Online Banking

Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag darüber informiert, dass er einen Flyer auf Ukrainisch zum Online-Banking und push-TAN-Verfahren herausgebracht hat. Damit soll den Vertriebenen der Einstieg in das Online-Banking erleichtert werden.
In dem Flyer wird auch über die beiden Apps informiert, die für die Nutzung des Online-Bankings erforderlich sind.

Die Pressemitteilung, sowie der Flyer auf Ukrainisch und Deutsch können den Anlagen entnommen werden.

PM_OnlineBanking_DE.pdf
2022-03-23_PushTan_und_OnlineBanking_DE.pdf
2022-03-23_PushTan_und_OnlineBanking_UA.pdf

 

23.03.2022
Flyer der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Der hier auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung stehende Flyer der Internationalen Organisation für Migration (IOM) soll insbesondere Frauen konkrete Handlungshinweise unterbreiten, damit sie bei der Überquerung der ukrainischen Grenzen nicht Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden.

Ukraine_Flyer_DE.pdf
Ukraine_Flyer_EN.pdf
Ukraine_Flyer_UA.pdf

 

03.03.2022 13:30 Uhr
Flüchtlingshilfe Ukraine

Wegen des derzeit in der Ukraine andauernden Krieges befinden sich mittlerweile mehr als eine Million Menschen auf der Flucht. Diese über die ukrainische Grenze ankommenden Flüchtlinge benötigen eine Weiterreisemöglichkeit und andere Hilfen, welche schnell und bestmöglich koordiniert werden müssen, um gezielt und in geordneten Verhältnissen ablaufen zu können.

Zu diesem Zweck wurden bereits Netzwerke in den sozialen Medien aufgebaut. Eine dieser Gruppen ist die facebook-Gruppe "Flüchtlingshilfe Ukraine" (https://www.facebook.com/groups/1014203399444702/?ref=share), welche der Koordination von Hilfsgütertransporten und von Transporten von Familien zu bereits organiserten Unterkünften bei z. B. Gastfamilien dient. Wer hier mit seinem Fahrzeug helfen kann und möchte, kann dieser Gruppe gern beitreten.

Weiter bot sich dem Amt Schlieben auch ein bereits im Hilfsgütertransport tätig gewordener Kraftfahrer an, hier gern mit Rat zur Seite zu stehen und über die zu beachtenden Besonderheiten vor Ort und die notwendigen Abläufe zu informieren. Der Kontakt kann gern über die Leiterin der Ordnungs- und Sozialverwaltung, Frau Hofmann, Tel. 035361 356-14 hergestellt werden.

Checkliste_fuer_Fahrer.pdf

 

01.03.2022
Landkreis koordiniert Ukraine-Hilfsangebote aus der Region

Landkreis koordiniert Ukraine-Hilfsangebote aus der Region

Servicestelle über Hotline und E-Mail-Kontakt erreichbar

Das Entsetzen über den Krieg in der Ukraine, das Mitgefühl und die Hilfsbereitschaft für die Menschen dort ist auch im Landkreis Elbe-Elster groß. In den Städten und Gemeinden des Landkreises und auch in der Kreisverwaltung selbst sind bereits erste Hilfsangebote eingegangen. Aus diesem Grund haben sich die Verantwortlichen beim Landkreis entschlossen, diese Angebote zu koordinieren.

Wer den zu erwartenden Flüchtenden aus der Ukraine helfen möchte, kann sich ab sofort beim Landkreis melden. Im Sachgebiet Integration und Asylleistungen steht die Servicestelle zur Koordinierung von Hilfsangeboten (vornehmlich Aufnahme von Angeboten zur Unterbringung) sowie auch für Anfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung.

Die Servicestelle ist telefonisch Mo - Do in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr sowie am Fr von 8:00 - 11:00 Uhr telefonisch über 03535/ 46 - 3131 sowie per E-Mail über stab-asyl@lkee.de erreichbar.
Für Übergaben von Sach- und Geldspenden wird gebeten, sich bitte direkt an die Hilfsorganisationen wie Caritas und Die Johanniter zu wenden.

"Ich möchte mich schon jetzt für alle Angebote, die wir bereits erhalten haben, und diejenigen, die noch kommen werden, von Herzen bedanken", sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. "Die Entwicklungen sind mehr als besorgniserregend. Wir können auf die Weltpolitik zwar keinen Einfluss nehmen. Was wir aber tun können, ist den Menschen, die ihr Heimatland unter diesen Umständen verlassen müssen, zur Seite zu stehen. Und genau das werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten tun."

 

Aktuelle Informationen zu Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

wichtige Links:

Informationen zur aktuellen Gesetzeslage und zum aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de sowie telefonisch über die Corona-Hotline 03535 46 4004.

 

18.01.2022
Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation

Regelungen für positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen

Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen erlassen. Als eine solche Kontaktperson gelten Menschen, die eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erhalten haben oder direkt mit der positiv getesteten Person zusammenleben (Haushaltsangehörige). Betroffene müssen sich ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamtes in die häusliche Isolation (Absonderung) begeben.
Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung sind enge Kontaktpersonen mit einer Boosterimpfung (insgesamt drei Impfungen), geimpfte Genesene, Personen mit einer zweimaligen Impfung (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung) sowie Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne. Die betroffenen Personen sind auch ohne, bzw. vor einer individuellen Mitteilung, in der Lage zu erkennen, dass sie unter den Regelungsbereich dieser Allgemeinverfügung fallen, welcher Personengruppe sie angehören und welchen Anordnungen dieser Allgemeinverfügung sie unterworfen sind. Weiterhin werden durch diese Allgemeinverfügung der Beginn und das Ende der häuslichen Isolation bestätigt (Bescheinigung zur häuslichen Isolation) und sie dient zusammen mit dem positiven Testergebnis als Nachweis.
Die Isolation hat in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen (Isolationsort). Die betroffene Person darf den Isolationsort ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Elbe-Elster nicht verlassen. Dies gilt nicht, sofern das Verlassen zum Schutz von Leben und Gesundheit zwingend erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Hausbrand, medizinischen Notfall).
Während der Isolation darf die betroffene Person keinen Besuch von Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, empfangen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu wahren. Für die Dauer der Absonderung stehen die betroffenen Personen unter der Gesundheitsbeobachtung des Gesundheitsamtes des Landkreises Elbe-Elster. Auf Nachfrage haben die betroffenen Personen dem Gesundheitsamt wahrheitsgemäß Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben.
Die Isolationszeit endet für infizierte Personen frühestens 10 Tage nach Symptombeginn. Eine Verkürzung der Isolation kann für die Allgemeine Bevölkerung sowie für Schülerinnen/Schüler, Kinder in Kita und Hort frühestens ab dem 7. Tag der Isolation erwirkt werden. Ebenso für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Anhang beigefügt. Die Allgemeinverfügung wurde am 18. Januar 2022 auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster veröffentlicht.

AllgVerf_Haeusl_Isolation_180122.pdf

 

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